Bürgergeld / Sozialgeld?

3 Antworten

Das ist so bescheuert... Weil du ein guter Mensch bist, werden dir Stricke gedreht -.-

Soweit ich weiß, hast du in so nem Fall nur nen Anspruch auf Hatz IV, also Arbeitslosengeld II (ist beides das Selbe) - obwohl du mehr und härter arbeitest, als viele von uns. Pflegegeld, Renten etc. werden da übrigens aufgerechnet, bezieht sich immer auf den Haushalt, nicht nur dich als Person.

Es gibt Hilfsorganisationen für sowas, die dir helfen können, das bestmögliche Geld raus zu kriegen und dir auch mit dem Papierkram helfen. Google da mal, es gibt sicher ne Anlaufstelle in deiner Nähe.

Sebastian914 
Fragesteller
 12.03.2024, 21:21

Danke, was für Organisationen sind das? Weißt du zufälliger weiße wie die heißen?

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LostInMyopia  12.03.2024, 21:37
@Sebastian914

Also über die Verbraucherzentrale und das Gesundheitsamt kriegst du schonmal gute Infos, wo du dich lang hangeln kannst.

Wenn du mit einem Menschen sprechen möchtest, würde ich dir die Caritas empfehlen, vielleicht sogar mal auf gut blöd direkt bei einem Caritas Pflegeheim nachfragen, die können dich möglicherweise irgendwo hinschicken, wo du ordentlich beraten wirst. ...wenn nicht, wäre ja schon sehr traurig... Meine Mama ist Pflegehelferin und macht auch gesetzliche Betreuung für Senioren, wenn du möchtest, kann ich sie morgen auch mal fragen.

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Sebastian914 
Fragesteller
 12.03.2024, 21:52
@LostInMyopia

Wenn du deine Mutter mal fragen könntest, wäre das klasse, werde mich die tage dann aber auch mal bei der Verbraucherzentrale und so Melden.

Danke für die Tipps

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LostInMyopia  12.03.2024, 22:01
@Sebastian914

Ich frag sie mal und antworte dir dann morgen nochmal, leider keine Garantie, dass sie sich auskennt, da sie ja keine private Pflege macht, aber möglicherweise hat sie sich als Pflegerin angemeldet, als sie ihren Mann nach dem Schlaganfall zu Hause gepflegt hat uns weiß da auch was.

Hab einen schönen Abend!

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Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist dann möglicherweise nicht gegeben. Allerdings kommt dann das Bürgergeld nach dem SGB II in Betracht. Der Anspruch auf Bürgergeld entfällt nicht durch die Pflege von Angehörigen..Zuständig wäre für Dich das Jobcenter. Sprich dort mal vor.

Deine Mutter könnte Ansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben. Zuständig wäre die Pflegekasse bei der Krankenkasse.

Sebastian914 
Fragesteller
 12.03.2024, 21:04

Hallo, also erkundige ich mich mal nach Bürgergeld beim Jobcenter, wie sieht es dann Rechtlich aus. Wohne ja im gleichen Haushalt und über meine Mutter läuft ihre Frührente und sie erhält Wohngeld für das Haus würde dort etwas ihr abgezogen was ich dann ausgleichen müsste?

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swisstime  12.03.2024, 21:11
@Sebastian914

Es könnte sein, dass Du die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht in voller Höhe bekommst. Du musst gegenüber dem Jobcenter angeben, wer die Miete für die Wohnung bezahlt, Deine Mutter allein oder jeder von Euch die Hälfte oder so. Ob das Wohngeld dann überhaupt noch gezahlt wird weiss ich nicht, aber wenn Deine Mutter es bisher erhalten hat, bekommt sie es wahrscheinlich weiterhin.

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Wenn du sie aktiv pflegst, bekommst Geld von der Pflegeversicherung.

Sebastian914 
Fragesteller
 12.03.2024, 20:56

ja das sind 573 Euro im Monat leider geht dies nicht an mich sondern in den Haushalt, da es sonnst mit dem Geld nicht reicht

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SirSulas74  12.03.2024, 20:57
@Sebastian914

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber bei Pflegestufe 3 sollte das einiges mehr sein.

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Sebastian914 
Fragesteller
 12.03.2024, 20:59
@SirSulas74

Mit Pflegegrad 3 erhalten Sie 573 Euro pro Monat. steht im Internet und ist es auch, gibt noch Pflegesachleistungen, Wie Handschuhe Desinfektion etc.

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SirSulas74  12.03.2024, 21:02
@Sebastian914

Ich müsste jetzt lügen, aber ich meine du bekommst zum Pflegegeld dazu eine Bezahlung. Zumindest habe ich das so verstanden, als ich meine Mutter gepflegt habe. Sie hatte aber nur Stufe 1, da gab es nichts.

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Sebastian914 
Fragesteller
 12.03.2024, 21:06
@SirSulas74

Okay, ich Pflege sie seit über 3 Jahren und habe bisher nichts davon gelesen, kenne nur soetwas wie Pflegeverhinderungsgeld, wenn ich mal ausfalle kann es jemand anderes übernehmen der dann bis zu einem bestimmten Satz dafür bezahlt wird. Dies fällt leider nicht auf Familienangehörige

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