Briefkasten und Kosten?

3 Antworten

Nein .. der Briefkasten gehört zum Gebäude, und die Kosten für Renovierung, Instandsetzung, sind nicht umlagefähig. Nur wenn die Wohnung selbst renoviert wird, kann die Miete erhöht werden (auch nicht der volle Betrag über die Nebenkosten).

Was umgelegt werden kann sind Kosten für Pflege der Anlage, Wartung. Also der Hausmeister, Gärtner, Schneeräumdienst, der Wartungsvertraq für Aufzug und Garagenrolltor.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
sabineschloegl 
Fragesteller
 29.09.2019, 10:00

ich glaube das liegt falsch wir haben einen briefkasten aber unser Vermieter will neue aufstellen onhe unsere Veranlassung muss ich dafür aufkommen?

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Trytogetme  29.09.2019, 10:18
@sabineschloegl

Das kommt drauf an was im Mietvetrag steht.

Generell gilt

"Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen an

Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und

Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie

Verschlusseinrichtungen von Fensterläden, bis max. 150€ pro Jahr."

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Hat er vorher gefragt ob er neue Anbringen soll und dazu gesagt das es eine Beteiligung an den Kosten gibt?

Wenn er von sich aus solche kleinen Modernisierungen macht hast du mit den Kosten nix am Hut. Selbst wenn er neue Fenster anbringt muss er das begründen warum die alten raus müssen und über evtl. Mieterhöhungen informieren.

Im Normalfall sollte ein neuer Briefkasten auf die Kappe des Vermieters gehen.

sabineschloegl 
Fragesteller
 29.09.2019, 10:03

nein wir hatten einen eigenen angebracht und er hat nun vor neue aufzustennen oder anzubringen haben wir nicht veranlasst

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