Parteiflyer vs Briefkasten?

2 Antworten

Wahlinformationen sind keine Werbung.

Aber welchen Ärger meinst du denn, wenn man dir Werbung in den Briefkasten wirft.

Willst du den Austräger verprügeln?

Neugieriger9999 
Fragesteller
 10.08.2019, 09:13

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unerw%C3%BCnschte_Werbung

Siehe rechtliche Folgen.

Sind am Ende mehr nerivgr Abmahnungskosten.

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Unterfranke61  10.08.2019, 09:23
@Neugieriger9999

Dein Link passt nicht, da du zuerst mal beweisen musst, wer diese Werbung ausgetragen hat. Oft sind es Kinder, oder sonstige Austräger die von einem Unternehmen Werbeflyer ausgehändigt bekommen und diese verteilen sollen.

Das Unternehmen selbst ist für eine Abmahnung nicht zuständig.

Bei Werbung hinsichtlich Email, Fax oder Telefonanrufe, kannst du dich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Aber auch da, muss dir der Absender oder der Anrufende bekannt sein.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/RumitelBeschwerde/beschwerde-node.html

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So viel ich weiß, zählt dies nicht als Werbung sondern als Wahlinformation und somit darf es dort rein.

Neugieriger9999 
Fragesteller
 10.08.2019, 09:13

So etwas dachte ich mir schon.

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