Brief zur Vorstands Wahl in Abwesenheit?
Hallo Ich muss eine Erklärung das ich in Abwesenheit das ich für die Position als Künstlerisches Leiter zur Wahl stellen und dass im Fall der Wahl das ich es auch Annehmen.
Ich habe ein bisschen Problem mit der formulieren. Habe sowas aufgesetzt, ist es so OK oder hat jemanden ein besserer Vorschlag?
Sehr geehrter Vorsitzender
Leider wegen unverzeihbarer Ereignisse kann ich an die Mitglied Versammlung mit Vorstands Wahl nicht Anwesend sein.
Betreffend die Position zur Wahl des Künstlerisches Leiters:
Ich erkläre mich bereit in Abwesenheit für das Amt als Künstlerisches Leiter zu kandidieren und Stelle mich zur Wiederwahl.
Im Falle der Wahl erkläre hiermit das ich die Wahl Annahme.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Oh gott, die Rechtschreibung ist ja mal unterirdisch schlecht. Ich als Vorstandsvorsitzender würde diesen Brief nicht annehmen. Da er auch absolut unverständlich ist.
Hier mein Verbesserungsvorschlag:
Sehr geehrter Herr (Hier Name des Vorsitzenden einfügen und Klammern weglassen),
leider kann ich nicht persönlich an der Mitgliedervollversammlung teilnehmen. Ich bin leider terminlich verhindert.
Betreffend der Wahl zum künstlerischen Leiter, erkläre ich, (hier deinen Vor- und Nachnamen einsetzen und Klammern weglassen), dass ich auch in meiner Abwesenheit für diese Position kandidiere und mich damit zur Wiederwahl stelle.
Im Falle meines Wahlsieges, erkläre ich hiermit, dass ich die Wahl zum künstlerischen Leiter annehme.
Mit freundlichen Grüßen
(Hier wieder deinen Vor- und Nachnamen einsetzen und die Klammern weglassen)
Wichtig bei einem solchen Schreiben ist die Rechtschreibung, eben weil dieses Dokument auch an das Amtsgericht gereicht wird, vorausgesetzt es handelt sich um einen eingetragenen Verein.
unverzeihbar bedeutet, dass man etwas nicht verzeihen, nicht entschuldigen kann.
Das kannst du nicht schreiben. Oder meinst du unvorhersehbar? Dass man nicht wissen konnte, dass das passieren würde, dass man es nicht vorhersehen konnte?
Außerdem glaube ich kaum, dass man kandidieren kann, wenn man nicht anwesend ist.
Das deutsche Vereinsrecht sieht nicht ausdrücklich vor, dass ein Kandidat bei einer Wahl auch anwesend sein muss. ;)
Hallo Baltasar
Leider als Engländer konnte ich nur google übersetzung benutzen und dabei hatte es seine bestens getan.
Ich danke vielmals für deine vorschlag
vg artfreak