Bricht das das ghusul?

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Hier werden zwei Themen angesprochen, die in den folgenden Abschnitten erklärt werden. 

Meinungsverschiedenheit über das Urteil zum Windausstoß aus dem Vorraum einer Frau

Erstens: 

Die fuqaha' waren sich uneinig darüber, ob der Wudoo' durch das Ausströmen von Wind aus dem Vordereingang einer Frau ungültig wird. Es gibt zwei Ansichten: 

1. dass es den Wudoo' ungültig macht. Dies ist die Ansicht der Shaafa'is und Hanbalis.

Imam an-Nawawi (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: 

Alles, was aus dem Vorder- oder Hintereingang eines Mannes oder einer Frau herauskommt, macht die Wudoo' ungültig, egal ob es Stuhl, Urin, Wind, Würmer, Eiter, Blut, Steine oder etwas anderes ist. Es gibt in dieser Hinsicht keinen Unterschied zwischen dem, was selten und was regelmäßig passiert, und es gibt keinen Unterschied zwischen Wind, der aus dem vorderen Gang eines Mannes oder einer Frau oder aus dem hinteren Gang kommt. Dies wurde von ash-Shaafa'i (möge Allah mit ihm gnädig sein) in al-Umm festgestellt, und unsere Gefährten sind sich darüber einstimmig einig.

Zitat Ende aus al-Majmoo', 2/3; siehe auch Tuhfat al-Muhtaaj von Ibn Hajar al-Haytami, 1/127 

Ibn Qudaamah (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: 

Saalih erzählte von seinem Vater über eine Frau, aus deren Vagina Wind austritt: Was auch immer aus dem vorderen oder hinteren Teil der Scheide kommt, muss gewaschen werden. al-Qaadi sagte: Das Ausströmen von Wind aus dem Penis oder der Vagina der Frau macht den Wudoo' ungültig.

Zitat Ende aus al-Mughni, 1/125. Siehe auch al-Insaaf von al-Mirdaawi, 1/195 

2. dass es die Wudoo' nicht ungültig macht. Dies ist die Ansicht der Hanafis und Maalikis.

In Radd al-Muhtaar 'ala ad-Durr al-Mukhtaar, 1/136, heißt es: "Der Wudoo' wird nicht durch das Ausströmen von Wind aus dem vorderen Gang oder dem Penis ungültig, weil es ein Zucken oder Zittern ist, d.h. es ist nicht wirklich Wind; selbst wenn wir sagen, dass es Wind ist, kommt er nicht von einer Stelle der Unreinheit, daher macht er den Wudoo' nicht ungültig.

Zitat Ende. Siehe Badaa'i' as-Sanaa'i' von al-Kasaani, 1/25 

Al-'Allaamah ad-Dardeer al-Maaliki (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: 

Wenn etwas Gewöhnliches aus einem anderen Ort als den beiden gewöhnlichen Gängen ausströmt, z.B. wenn es aus dem Mund ausströmt, oder wenn Urin aus dem hinteren Gang ausströmt, oder wenn Wind aus dem vorderen Gang ausströmt, oder sogar aus der Vagina der Frau, oder aus einem Loch, dann macht das die Wudoo' nicht ungültig.

Zitat Ende aus ash-Sharh al-Kabeer ma'a Haashiyat ad-Dasooqi, 1/118 

Um auf der sicheren Seite zu sein und sicherzustellen, dass man seine Pflicht erfüllt hat, ist es zweifellos besser, die Wudoo' bei diesem Wind zu verrichten, weil es diesbezüglich so große Meinungsverschiedenheiten gibt und weil dies, wie wir bereits gesagt haben, eher auf der sicheren Seite ist. Es ist auch näher an der offensichtlichen Bedeutung des Beweises, denn der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: "Es gibt kein Wudoo', wenn es nicht ein Geräusch oder einen Geruch gibt." Überliefert von at-Tirmidhi, 74; er sagte: ein hasan saheeh hadeeth. 

Dieser Hadith und ähnliche Hadithe zu diesem Thema wurden von Imam Ibn al-Mubaarak und anderen als Beweis dafür angeführt, dass der Wudoo' ungültig wird, wenn Wind aus dem vorderen Gang austritt.

Imam at-Tirmidhi (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: 

Dies ist die Ansicht der Gelehrten, dass er nicht wudoo' machen muss, außer wenn er Wind ausstößt und ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt. 'Abdullah ibn al-Mubaarak sagte: Wenn er sich nicht sicher ist, ob er Wind bekommen hat, muss er nicht wudoo' machen, es sei denn, er ist sich so sicher, dass er es schwören würde. Und er sagte: Wenn der Wind aus dem Vordereingang einer Frau austritt, muss sie Wudoo' machen. 

Dies ist auch die Ansicht von ash-Shaafa'i und Ishaaq. Zitat Ende. 

Für weitere Informationen siehe Fatwas Nr. 14383 und 114793 

Die Ansicht, dass wudoo' erforderlich ist, wird noch deutlicher, wenn nicht klar ist, ob der Wind aus dem vorderen oder dem hinteren Gang kommt. Es ist bekannt, dass Wind, der aus dem Hintereingang kommt, nach dem Konsens der Gelehrten den Wudoo' ungültig macht. Wenn die Quelle des Windes ungewiss ist - kommt er aus dem hinteren Gang, was nach dem Konsens der Gelehrten Wudoo' ungültig macht, oder kommt er aus dem vorderen Gang, was nach Meinung vieler Gelehrter Wudoo' ungültig macht? - wird die Ansicht, dass er wudoo' ungültig macht, sehr stark, zumal das Grundprinzip für Wind ist, dass er aus dem hinteren Gang kommt. Der Wind, der aus dem vorderen Gang kommt, ist selten und tritt nicht regelmäßig auf. Das ist die Grundlage, auf der diejenigen, die sagen, dass er den Wudoo' nicht ungültig macht, ihre Meinung begründen. 

Zweitens: 

Wenn dieser Wind ständig und in allen Situationen auftritt, dann gehört diese Frau zu denjenigen, die entschuldigt sind, auch wenn sie sicher ist, dass er aus dem hinteren Gang kommt. Sie sollte also für jedes Gebet Wudoo' verrichten, nachdem die Zeit dafür begonnen hat, und dann das Pflichtgebet und die naafilen (übererogatorischen) Gebete verrichten, wie sie will, und sie muss nicht jedes Mal Wudoo' wiederholen, wenn sie Wind hat. 

Shaykh ash-Shanqeeti (möge Allah ihn beschützen) wurde gefragt: 

Der Wind, der aus dem Vordereingang einer Frau kommt, tritt zu verschiedenen Zeiten auf; sollte sie für jedes Gebet Wudoo' machen? 

Er antwortete: 

Es gibt eine bekannte Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten (möge Allah ihnen gnädig sein) in dieser Frage: Gilt für den vorderen Durchgang dieselbe Regelung wie für den hinteren Durchgang, was das Ausströmen von Wind betrifft? Einige der Gelehrten (möge Allah mit ihnen gnädig sein) sagten, dass der Windausstoß aus dem vorderen Durchgang unter dieselbe Regelung fällt wie der Windausstoß aus dem hinteren Durchgang. Dies ist eine starke Meinung, die zweifelsohne auf der sicheren Seite ist. 

Wenn es aber bei einer Frau so passiert, dass es außer Kontrolle gerät oder ihr Schwierigkeiten bereitet, dann gilt für sie dasselbe wie für die Frau, die unter istihaadah (unregelmäßiger nicht-menstrueller Blutung) leidet, z.B. wenn ihre Blutung anhaltend ist. Sie sollte Wudoo' verrichten, wenn die Zeit für jedes Gebet beginnt, und danach spielt es keine Rolle mehr, ob sie Blähungen hat. Das Gleiche gilt auch, wenn sie ständig Blähungen aus dem Rücken hat. Es ist besser, auf der sicheren Seite zu sein, was ihr religiöses Engagement und ihre Anbetung angeht. Und Allah weiß es am besten. 

Zitat Ende aus Sharh Zaad al-Mustaqni'. 

Ist wudoo' ungültig, wenn etwas Nässe aus der Vagina kommt?

Es scheint, dass der Fragesteller nach dem Urteil über die Nässe, die aus der Vagina einer Frau kommt, fragt. Die Gelehrten sind sich darüber nicht einig, und um das zu erklären, müssen wir uns zwei Fragen ansehen. 

1 - Ist diese Nässe taahir (rein) oder naajis (unrein)?

Die erste Meinung ist, dass sie taahir ist. Das ist die Ansicht von al-Shaafa'i und Ahmad. 

Die zweite Meinung ist, dass es naajis ist. 

Richtiger ist die erste Meinung, denn es gibt keinen Beweis dafür, dass diese Nässe naajis ist. In al-Mughni heißt es: Weil 'Aa'ishah den Samen vom Gewand des Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) - nach dem Geschlechtsverkehr - abzukratzen pflegte und dieser Samen normalerweise mit der Nässe der Vagina vermischt ist. Und wenn wir die Vagina der Frau als naajis betrachten, bedeutet das, dass wir auch die Flüssigkeit, die aus ihr austritt, als naajis betrachten. Zitat Ende. 

2 - Macht diese Nässe den Wudoo' ungültig?

Die Gelehrten waren sich in dieser Frage nicht einig und es gibt zwei Ansichten: 

Die erste Meinung besagt, dass sie den Wudoo' ungültig macht. Dies ist die Ansicht der Mehrheit. Sie führen als Beweis an, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) der Frau, die unter unregelmäßigen Blutungen (istihaadah) litt, sagte, sie solle bei jedem Gebet wudoo' verrichten, und dass Nässe oder Ausfluss mit istihaadah gleichzusetzen sei. In Saheeh al-Bukhaari wird überliefert, dass 'Aa'ishah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Faatimah bint Abi Hubaysh kam zum Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) und sagte: "O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die unter unregelmäßigen Blutungen (istihaadah) leidet, und ich werde nicht rein; soll ich aufhören zu beten?" Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Nein. Das ist nur eine Ader und es ist keine Menstruation. Wenn die Zeit deiner regelmäßigen Menstruation kommt, hörst du auf zu beten, und wenn sie vorbei ist, waschst du das Blut von dir und fängst wieder an zu beten." Er (Hischaam) sagte: Mein Vater ('Urwah ibn al-Zubayr) sagte: "Dann verrichte Wudoo' bei jedem Gebet, bis diese Zeit kommt." Überliefert von al-Bukhaari (Nr. 228). Al-Haafiz sagte in al-Fath bezüglich des zusätzlichen Materials, das von wudoo' spricht: Einige von ihnen sagen, dass dies mu'allaq ist, aber das ist nicht richtig, sondern es wurde mit der genannten isnaad von Muhammad, von Abu Mu'aawiyah, von Hishaam überliefert. Al-Tirmidhi hat das in seiner Erzählung erklärt. Jemand anderes behauptete, dass die Worte "Dann mach wudoo'" die Worte von 'Urwah sind, aber das ist umstritten, denn wenn es seine Worte wären, hätte er in der dritten Person gesprochen und gesagt: "Dann soll sie wudoo' machen" usw. Aber so wie es im Imperativ steht, passt es zu den Anweisungen, die im Marfoo'-Bericht erwähnt werden, als er sagte: "Dann wasche das Blut von dir." 

Zitat Ende. Al-Fath, 1/332; siehe auch 1/409 und al-Irwa' 1/146, 224. 

Die zweite Meinung ist, dass es die Wudoo' nicht ungültig macht. Dies ist die Ansicht von Ibn Hazm. 

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah vertritt in dieser Frage zwei Ansichten, wie die beiden oben genannten. In al-Ikhtiyaaraat vertrat er die Ansicht, dass es wudoo' nicht ungültig macht, und in Majmoo' al-Fataawa vertrat er die Ansicht der Mehrheit. 

Siehe: Majmoo' al-Fataawa (21/221) und al-Ikhtiyaaraat (S. 27). 

Shaykh Ibn 'Uthaymeen diskutierte die beiden Ansichten im Detail und sagte: 

Nachdem ich die Angelegenheit untersucht habe, scheint es mir, dass der Ausfluss, der von einer Frau kommt, wenn er nicht aus der Blase, sondern aus der Gebärmutter kommt, taahir ist, aber er macht wudoo' ungültig, obwohl er taahir ist, denn es ist nicht notwendig, dass das, was wudoo' ungültig macht, naajis ist. Der Wind, der aus dem Hintereingang kommt, hat keine Substanz, aber er macht wudoo' trotzdem ungültig. Wenn er von einer Frau ausgestoßen wird, während sie wudoo' hat, ist ihr wudoo' ungültig und sie muss ihn erneuern. Wenn sie jedoch ununterbrochen verströmt wird, wird die Wudoo' nicht ungültig, aber sie sollte die Wudoo' für das Gebet nicht verrichten, bis die Zeit für das Gebet beginnt. Dann kann sie sowohl das Pflichtgebet als auch das Naafilgebet verrichten, den Qur'an lesen und alles tun, was sie will, wie die Gelehrten über eine Person sagten, die an Harninkontinenz leidet. 

Dies ist das Urteil über diesen Ausfluss in Bezug auf die Reinheit; er ist taahir und macht weder die Kleidung noch den Körper naajis. 

Was das Wudoo' betrifft, so ist es ungültig, es sei denn, es handelt sich um eine ununterbrochene Wudoo'. Wenn sie andauernd ist, ist die Wudoo' ungültig, aber die Frau muss die Wudoo' für kein Gebet verrichten, bis die Zeit für das Gebet begonnen hat, und sie muss Damenbinden tragen. 

Wenn es aber kommt und geht und normalerweise während der Gebetszeiten aufhört, dann sollte sie ihr Gebet bis zu den Zeiten verschieben, in denen es aufhört, solange sie nicht befürchtet, dass die Gebetszeit endet. Wenn sie befürchtet, dass die Gebetszeit zu Ende geht, sollte sie Wudoo' machen und eine Binde tragen und beten. Es macht keinen Unterschied, ob es ein wenig oder viel ist, denn alles kommt von der gleichen Stelle und ein wenig oder viel davon macht wudoo' ungültig. 

Was den Glauben mancher Frauen betrifft, dass es die Wudoo' nicht ungültig macht, so kenne ich keine Grundlage dafür, abgesehen von der Ansicht von Ibn Hazm (möge Allah ihm gnädig sein), der sagte, dass es die Wudoo' nicht ungültig macht, aber er nannte keinen Beweis dafür. Wenn er einen Beweis aus dem Koran, der Sunna oder den Aussprüchen der Sahaabah hätte, wäre das ein Beweis. Frauen sollten Allah fürchten und sich um ihre Reinheit bemühen, denn ohne Reinheit wird das Gebet nicht angenommen, selbst wenn eine Frau hundertmal betet. Einige Gelehrte sagen sogar, dass derjenige, der betet, ohne rein zu sein, ein Kaafir ist, weil dies eine Art Verhöhnung der Zeichen Allahs ist. 

Majmoo' Fataawa Ibn 'thaymeen (1/284-286) 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Auf der Suche nach Islamphobisten. Ahlus Sunnah wal Jama'ah