Bluttest während der Probezeit?

4 Antworten

Urin-Schnelltest sind stets freiwillig.
Hättest Du die Teilnahme daran abgesagt und nicht eingeräumt, tags zuvor was gebufft zu haben, wäre es u.U. gar nicht erst zu einer Blutentnahme gekommen.

Nun wird man in der anstehenden Labor-Analyse Cannabis-Abbauprodukte vorfinden und dann geht alles seinen bürokratischen Weg. Dieser kann sehr komplex sein, wie Du hier nachlesen kannst: https://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/

NicoDTD 
Fragesteller
 10.11.2019, 11:23

Naja aber die beiden haben zu mir gesagt entweder warten wir bis ich wieder Urin abgeben kann oder wir machen einen Bluttest. Mir geht's eigentlich nur darum ob man mir den Führerschein abnehmen würde und wie lange.

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Sirius66  10.11.2019, 11:24
Hättest Du die Teilnahme daran abgesagt und nicht eingeräumt, 

Abgesagt .... Alles klar!

Nun, er hat VERWEIGERT, was sein gutes Recht ist/war. Darum ging's zur Blutabnahme.

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melman86c  10.11.2019, 11:25
@Sirius66

"Nun, er hat VERWEIGERT, was sein gutes Recht ist/war. Darum ging's zur Blutabnahme."

Es ging zur Blutabnahme, weil er Konsum eingeräumt hat, nicht weil er den freiwilligen Schnelltest "VERWEIGERT" hat.

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aXXLJ  10.11.2019, 11:38
@Sirius66

Eine Verweigerung führt nicht automatisch zu einer Blutentnahme, wenn keine "Ausfallerscheinungen" auftreten. Zittern ist eine Ausfallerscheinung - zumindest in den Augen der Polizisten, die allesamt keine forensische Ausbildung zur sicheren Erkennung äußerer Merkmale von Substanzkonsum genossen haben.

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Sirius66  10.11.2019, 14:47
@aXXLJ

Ja. Und? Die Ausfallerscheinungen waren ja schon der Grund für den Urintest. Den wollte oder konnte er nicht. Kommt aufs gleiche raus. Die konsequenz ist die Blutabnahme.

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aXXLJ  10.11.2019, 18:39
@Sirius66

Noch einmal zum bessern Verständnis: Ohne Ausfallerscheinungen ist die Anordnung einer Blutprobe auch bei Verweigerung einer Teilnahme keine zwangsläufige Folge.

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Sirius66  10.11.2019, 20:14
@aXXLJ

Nochmal auch für dich: in diesem Fall gab es Ausfallerscheinungen!

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aXXLJ  11.11.2019, 07:49
@Sirius66

Noch einmal für Dich, Du: Ich hab es wohl gelesen, obwohl Fragesteller/in mitteilt, die "Ausfallerscheinungen" seien ein Kältezittern gewesen.

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Sirius66  11.11.2019, 08:41
@aXXLJ

Das ist ja unerheblich. Woher die Ausfallerscheinungen kommen und weicher Art die sind, soll ja eben geklärt werden.

Fakt ist, dass du permanent behauptest, es hätte keine gegeben. Nur darum geht es.

Und was der Polizist sieht und was der Autofahrer erzählt, sind schon immer gern 2 Paar Schuhe gewesen.

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aXXLJ  11.11.2019, 13:56
@Sirius66

Wo erkennst Du im Fragesteller/inText einen einzigen Hinweis auf vorhandene und tatsächlich eingestandene oder auch nur sachlich seitens der Polizei festgestellte Ausfallerscheinungen? Bist Du ein wenig voreingenommen und möchtest Dein Mütchen an mir kühlen?
You´re welcome.

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Sirius66  11.11.2019, 14:37
@aXXLJ

Nein. Darum geht es mir gar nicht. Es geht mir ganz im Gegenteil nur um Sachlichkeit.

weil meine Finger zitterten

Das ist der Grund für die Maßnahme, weil der Polizist es als Ausfallerscheinung gewertet hat. Das ist vlt diskussionswürdig, aber nunmal Fakt.

Du willst mir aber ständig erklären, dass OHNE ....

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aXXLJ  11.11.2019, 16:24
@Sirius66

Ich will Dir gar nichts erklären, denn Du hast schon geschnallt, dass solche Dinge stets aus Sicht der vermeintlichen Opfer - als auch aus Sicht der behördlichen Mitarbeiterschaft geschehen und bewertet werden.
Ich persönlich tendiere dazu, eher der (langen Nase der) Opferseite Beachtung zu schenken, auch wenn diese im Falle von Cannabis im Zusammenhang mit Straßenverkehr vor Desinformiertheit und Naivität fast schon glänzt.

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Da du in der Probezeit eine sogenannte 0 Grenze haben musst, hätte der Lappen eigendlich weg sein müssen, sofort.

Kann mir das nicht vorstellen wie du das beschreibst.

Normalerweise Lappen weg, Aufbauseminar und MPU.

Oder du hattest unter 1nanogramm pro Liter aber wie gesagt Probezeit....

melman86c  10.11.2019, 11:24

" sogenannte 0 Grenze"

Was begrenzt diese sogenannte 0 Grenze denn?

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Vorschlag1  10.11.2019, 12:18
@melman86c

Das man innerhalb der Probezeit unter keinerlei Einfluss stehen darf.

Außerhalb der Probezeit Fahrer über 21 dürfen bis zu 0,5 Promille haben.

Bei THC sieht es so aus das man aufgarkeinen fall mehr wie ein nanogramm pro Milliliter Blut haben darf.

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melman86c  10.11.2019, 13:08
@Vorschlag1

"Bei THC sieht es so aus das man aufgarkeinen fall mehr wie ein nanogramm pro Milliliter Blut haben darf."

Das ist korrekt aber wo steht, das mit der Probezeit?

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Vorschlag1  12.11.2019, 13:41
@melman86c

Es ist logisch, dass man sich innerhalb der Probezeit sowas nicht leisten darf.

lernt man in der fahrschule und wenn man sowas googelt müsste man das auch nachlesen können.

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melman86c  12.11.2019, 17:23
@Vorschlag1

"Es ist logisch, dass man sich innerhalb der Probezeit sowas nicht leisten darf."

Wo ist es logisch, dass man in der Probezeit nicht mit weniger als 1ng THC/ml im Blut fahren darf? Es gibt die 0 Promille-Grenze für u21er und Probezeitler. Aber das ist rein auf Alkohol bezogen.

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Das kommt jetzt auf die Höhe der Werte an.

Wahrscheinlich ist dieses Szenario:

Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden
⮚ 500€ Bußgeld
⮚ 2 Punkte
⮚ 1 Monat Fahrverbot

Außerdem folgt dann ein kostenpflichtiges Aufbauseminar plus die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Vermutlich wirst du den Führerschein verlieren.

Manchmal kann man das aber mit einer erhöhten Geldstrafe verhindern, z.B. wenn man das Scheinchen zwingend für die Arbeit benötigt.