Bismarck Blut und Eisen Rede Original Wortlaut?

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„Nicht auf Preußens Liberalismus sieht Deutschland, sondern auf seine Macht; Bayern, Württemberg, Baden mögen dem Liberalismus indulgieren, darum wird ihnen doch keiner Preußens Rolle anweisen; Preußen muß seine Kraft zusammenfassen und zusammenhalten auf den günstigen Augenblick, der schon einige Male verpaßt ist; Preußens Grenzen nach den Wiener Verträgen sind zu einem gesunden Staatsleben nicht günstig; nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden – das ist der große Fehler von 1848 und 1849 gewesen –, sondern durch Eisen und Blut.“

https://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=250&language=german

Ganz ist sie vermutlich hier drin:

Otto von Bismarck, Reden 1847-1869, Hg., Wilhelm Schüßler, Band 10, Bismarck: Die gesammelten Werke, Hg. Hermann von Petersdorff. Berlin: Otto Stolberg, 1924-35, S. 139-40.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich studiere seit 2017 Geschichte an der LMU in München🥸

Was Otto von Bismarck als Ministerpräsident in der 94. Sitzung der Budgetkommission des Preußischen Abgeordnetenhauses am 30. September 1862 geredet hat, ist von Zeitungen und in einem amtlichen Protololl (Stenograpische Berichte; keine Wiedergabe im vollständigen Wortlaut) in indirekter Form berichtet worden.

Bismarck hat nicht eine einzige fortlaufende Rede gehalten, sonder es gibt von ihm mehrere Redebeiträge.

Eine Wiedergabe der Redeäußerungen in solcher indirekter Form bietet anscheinend:

Otto von Bismarck, Die gesammelten Werke. Band 10: Reden. 1847 bis 1869. Bearbeitet von Wilhelm Schüßler. Berlin : Otto Stollberg, Verlag für Politik und Wirtschaft, 1928, S. 138 – 140

In einer wissenschaftlichen Bibliothek kann so ein Buch gefunden werden.

über Internet zugänglich:

Die Reden des Ministerpräsidenten von Bismarck-Schönhausen im Preußischen Landtage 1862-1865. Kritische Ausgabe besorgt von Horst Kohl. Zweiter Band: 1862 – 1865. Stuttgart : Verlag der J. G. Cotta'schen Buchhandlung Nachfolger, 1892, S. 25 – 31 und 34 – 37

zum Blättern:

https://archive.org/details/diepolitischenr04unkngoog/page/25/mode/2up

S. 25 – 27 (Bericht der Kammer-Correspondenz, Verlag Allgemeine Zeitung, 2. Oktober 1862 Nr. 458):

„Staatsminister v. Bismarck

Die Resolution beziehe sich wesentlich auf den Etat für 1862; die Berathung darüber schwebe noch; erst nach Erledigung der betreffenden Stadien könne sich die Regierung darüber in verbindlicher Form aussprechen. Die Auslegung des Art. 99 könne er nicht so unterschreiben; es heiße „veranschlagt und auf den Etat gebracht“, das heiße noch nicht „festgestellt". Interpretationen der Verfassung seien schwierig; alle drei Factoren gehörten dazu; ob die sich auf die Ansicht des Referenten einigen würden, sei zu bezweifeln. Die andere Art der Interpretation sei aus den Präcedenzfällen, aus der Praxis; eine Verfassung werde gegeben nicht als etwas Todtes, wohl aber erst zu Belebendes; diese Praxis zu übereilen, sei nicht räthlich; dann werde die R e c h t s f r a g e leicht zur M a c h t f r a g e . Der Conflict handle sich bei uns um die Grenze zwischen Krongewalt und Parlamentsgewalt. Die Krone habe noch andere Rechte, als die in der Verfassung ständen. Er gebe die Hoffnung nicht auf, daß die Krisis, wie sie auch enden möge, zum Wohle des Landes ausschlagen werde. Der Conflict werde sich wohl noch auf verfassungsmäßigem Wege erledigen oder vielmehr, man werde hoffentlich dahin kommen, die Verfassung besser dem preußischen Leibe anzupassen. Verfassungswidrigkeiten seien keine mathematischen Exempel; nur mit gegenseitiger Schonung seien sie zu lösen. Die Praxis gehe bei uns seit zwölf Jahren in einem dem Referenten entgegengesetzten Sinne. Der Etat sei in dieser Zeit nie im Voraus festgestellt. Das Princip bestreite die Regierung nicht; Niemand habe die Absicht, den Verfassungswagen aus seinem Geleise zu bringen, im Gegentheil werde, wenn er aus aus der Spur kommen sollte, die Regierung bemüht sein, ihn wieder in möglichster Schonung ins Geleise zu bringen. - Ueber den Etat für 1862 werde die Regierung der Berathung durchlaufen habe. In den etwaigen Beschluß des Herrenhauses könne die Regierung nicht eingreifen. Die Regierung könne natürlich die von ihr Monate lang bekämpften Absetzungen nicht beim Herrenhause befürworten; auch die Verwerfung werde die Regierung nicht befürworten; die Freiheit, die sie dabei vielleicht erhalte, sei eine „beklagenswerthe“. Daß die Regierung eventuell bei Verwerfung des Budgets die Cassen schließe etc., werde man doch auch nicht erwarten, das Haus erwarte andere Schritte, vielleicht Maßregeln gegen das Herrenhaus; dazu aber sehe die Regierung keinen verfassungsmäßigen Grund; die jetzige Regierung werde nicht zu einer Pairsernennung schreiten; das komme hinaus auf einen Contract, den die Regierung mit den neuen Pairs für immer wegen ihrer Abstimmung schließe, und ein solcher solcher Contract sei nicht rechtsgültig. - Von einer „Bewilligung" des Etats sei in unserer Verfassung nicht die Rede, dieser Ausdruck komme in der Verfassung nicht vor! Unsere Verfassung habe das Prinzip der „Vereinbarung” in Form des Gesetzes; der Artikel der Verfassung, wonach das Herrenhaus den Etat verwerfen könne, sei doch keine bloße Phrase; eine „verfassungsmäßige Kraft” könne er bis jetzt den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten nicht beimessen. Eine Vertagung des Landtags liege nicht in der Absicht der Regierung. Er erlaube sich die Frage, was mit dem Beschlusse des Hauses wegen des Etats für 1862, wenn er denselben als unabänderlich feststehend betrachte, geschehen solle; ob die Regimenter zu entlassen seien und dergleichen? Die vorjährigen Beschlüsse des Hauses seien doch der Fortdauer der Reorganisation nicht ungünstig gewesen. Die Regierung sei ohne ihre Schuld in der jetzigen Lage. Die Krisis, so ernst sie werden könne, werde doch zu tragisch aufgefaßt, von der Presse zu tragisch dargestellt, als wenn nun Alles vorbei sei; aber die Regierung suche keinen Kampf, „wir sind Kinder desselben Landes”, eine Krisis werde nach außen schwächen; könne die Krisis mit Ehren beseitigt werden, so biete die Regierung gern die Hand dazu. Das sei kein Programm, sondern eine persönliche Äußerung, die „aus gutem Herzen komme“; man möge sie hinnehmen als die Worte eines Mannes, der mit den Abgeordneten an einem gemeinsamen Werke arbeite.“

S. 28 - 30:

„Staatsminister v. Bismarck

Er wolle gern auf den Etat für 1862 eingehen, ohne jedoch eine präjudicierliche Erklärung abzugeben. Ein Mißbrauch von Verfassungsrechten könne von allen Seiten getrieben werden; das führe dann zur Gegenwirkung von der anderen Seite. Die Krone z. B. könne zwölfmal hintereinander auflösen, das sei gewiß nach dem Buchstaben der Verfassung erlaubt, würde aber doch Mißbrauch sein. Ebenso könne sie Streichungen des Budgets zurückweisen, ohne Maß; da sei die Grenze schwer zu ziehen; sei sie schon bei 6 Millionen? bei 16? oder bei 60? – Es gebe Mitglieder des Nationalvereins, eines wegen der Gerechtigkeit seiner Forderungen zu Ansehen gelangten Vereins – hochachtbare Mitglieder, die alle stehenden Heere für überflüssig erklärten. Ja, wenn nun eine Volksvertretung diese Ansicht hätte! Müsse nicht eine Regierung das zurückweisen?! – Von der „Nüchternheit” des preußischen Volkes sei die Rede gewesen. Ja, die große Selbstständigkeit des einzelnen mache es schwierig in Preußen, mit der Verfassung zu regieren (oder die Verfassung zu consolidieren?); in Frankreich sei das anders, da fehle diese individuelle Selbstständigkeit. Eine Verfassungskrisis sei keine Schande, sondern eine Ehre. – Wir sind ferner vielleicht zu „gebildet”, um eine Verfassung zu tragen; wir sind zu kritisch; die Befähigung, Regierungsmaßregeln, Akte der Volksvertretung zu beurteilen, ist zu allgemein; im Lande gibt es eine Menge catilinarischer Existenzen, die ein großes Interesse an Umwälzungen haben. Das mag paradox klingen, beweist aber doch alles, wie schwer in Preußen verfassungsmäßiges Leben ist. – Man ist ferner zu empfindlich gegen Fehler der Regierung; als wenn es genug wäre, zu sagen, der und der Minister hat Fehler gemacht, als wenn man nicht selbst mitlitte?! – Die öffentliche Meinung wechsle, die Presse sei nicht die öffentliche Meinung; man wisse, wie die Presse entstände; die Abgeordneten hätten die höhere Aufgabe, die Stimmung zu leiten, über ihr zu stehen. – Nochmals unser Volk angehend: Wir haben zu heißes Blut, wir haben die Vorliebe, eine zu große Rüstung für unsern schmalen Leib zu tragen; nur sollen wir sie auch utilisiren. Nicht auf Preußens Liberalismus sieht Deutschland, sondern auf seine Macht; Bayern, Württemberg, Baden mögen dem Liberalismus indulgiren, darum wird ihnen doch keiner Preußens Rolle anweisen; Preußen muß seine Kraft zusammenfassen und zusammenhalten auf den günstigen Augenblick, der schon einige Male verpaßt ist; Preußens Grenzen nach den Wiener Verträgen sind zu einem gesunden Staatsleben nicht günstig; nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden – das ist der große Fehler von 1848 und 1849 gewesen – sondern durch Eisen und Blut. - Die vorjährige Bewilligung sei erfolgt; aus welchen Gründen, sei gleichgültig; er suche aufrichtig den Weg der Verständigung: ob er ihn finde, hänge nicht allein von ihm ab. Man hätte lieber kein fait accompli machen sollen Seitens des Abgeordnetenhauses. Wenn kein Budget zu Stande komme, dann sei tabula rasa; die Verfassung biete keinen Ausweg, denn da stehe Interpretation gegen Interpretation; summum ius, summa iniuria; der Buchstabe tödtet. Er freue sich, daß die Aeußerung des Referenten, wegen Möglichkeit eines anderen Beschlusses des Hauses in Folge einer etwaigen Gesetzesvorlage, die Aussicht auf Verständigung lasse; er suche diese Brücke auch; wann sie gefunden werde, stehe dahin. Das Zustandekommen eines Budgets in diesem Jahre sei der Zeit nach kaum möglich; wir seien ja in exceptionellen Zuständen; das Princip der schleunigsten Vorlegung des Budgets sei ja auch von der Regierung anerkannt; aber man sage, das sei schon oft versprochen und nicht gehalten; nun „Sie können doch uns als ehrlichen Leuten trauen". Die Interpretation, es sei verfassungswidrig, verweigerte Ausgaben zu machen, theile er nicht; zu jeder Interpretation sei Uebereinstimmung der drei Factoren nöthig.“

S. 31:

„Staatsminister v. Bismarck

Im Namen der Regierung habe er sich nur über die Resolution ausgesprochen, das Andere sei vertraulich; er beklage nebenbei die wörtlichen Mittheilungen aus den Commissionen, das erschwere die Verständigung. Auswärtige Conflicte zu suchen, um über innere Schwierigkeiten hinwegzukommen, dagegen müsse er sich verwahren; das würde frivol sein; er wolle nicht Händel suchen; er spreche von Conflicten, denen wir nicht entgehen würden, ohne daß wir sie suchten. Das Herrenhaus angehend, so sei das nicht seine Schöpfung; er könne sich eine bessere denken, aber es sei einmal da; die Angriffe in der Presse gingen über das Maß, kein Engländer würde daran denken, das Oberhaus so anzugreifen. Kurhessische Zustände seien in Preußen unmöglich; ein Sturm im Glase Wasser lasse sich nicht vergleichen mit einem solchen Conflicte in einem Großstaate. Was die persönliche Haftbarkeit angehe, so tröste er sich mit dem Worte: ultra posse nemo obligatur.“

S. 34 – 36 (nach amtlichen Protokoll):

„Die vorgeschlagene Resolution beziehe sich noch mehr auf das Budget pro 1862 als dasjenige pro 1863; die Regierung werde erst eine eigene und für sie verbindliche Ansicht über die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses hinsichtlich des Militäretats aussprechen, wenn das Budgetgesetz alle Stadien der Gesetzgebung durchlaufen habe. Den ersten Erwägungsgrund könne er nicht unbedingt unterschreiben, da die Auslegung des § 99 durch den Referenten mit der zwölfjährigen onstitutionellen Praxis unseres Landes im Widerspruch stehe; in constitutionellen Ländern ergänzten Präcedenzfälle das geschriebene Recht. – Uebrigens werde das Princip, daß das Budget vor Beginn des Etatsjahres eigentlich einzubringen, nicht bestritten und solle mit der Zurückziehung des Etats pro 1863 ein Präcedenzfall nicht constituirt werden.

In den etwaigen Beschluß, den das Herrenhaus fasse, werde die Staatsregierung nicht eingreifen; sie werde dem Herrenhaus die Verwerfung des Budgets nicht empfehlen, aber auch selbstverständlich in demselben die von dem Abgeordnetenhaus gefaßen Beschlüssem welche sie in diesem bekämpft, nicht befürworten. Der Regierung müsse überlassen bleiben, was sie, um die Regierung führen zu können, zu thun für gut halte, wenn kein Budgetgesetz zu stande komme. Die Brechung des Widerstandes des Herrenhauses durch einen Pairsschub sei etwas Bedenkliches und werde sich die jetzige Staatsregierung niemals dazu entschließen.

Die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses hätten noch keine verfassungsmässige Kraft, wie der Referent meine; ein ausschließliches B e w i l l i g u n g s r e c h t stehe dem Abgeordnetenhause auf Grund des § 99 der Verfassung nicht zu, der Ausdruck

b e w i l l i g e n komme in der Verfassung gar nicht vor. In derselben herrsche überall das Princip der Vereinbarung vor über jedes Gesetz, also auch über das Budgetgesetz. Dem Herrenhaus könne das Recht der Verwerfung des Budgets von der Regierung nicht bestritten werden.

Eine Vertagung des Landtags liege nicht in der Absicht der Königlichen Staatsregierung.

Was denn eigentlich die wirkliche Intention des Abgeordnetenhauses sei?

Beabsichtige dasselbe, daß die Staatsregierung die neuen Regimenter auflöse? Die Beschlüsse des früheren Landtags hätten zu der Erwartung berechtigt, daß die Landesvertretung die Reorganisation gut heiße. Die Regierung suche keine Krisis, dieselbe schwäche das Ansehen der Regierung und die Machtstellung des Landes. Er erwarte trotz der tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten eine Ausgleichung und eine Fortbildung unseres Verfassungswerkes.

Weiterhin bemerkte Herr v. Bismarck:

Verfassungsfragen seien keine Rechenexempel, die Praxis müsse die Auslegung der Verfassungsbestimmungen regeln, im Laufe der Zeit. Jeder der drei Factoren habe das Recht, ein Budgetgesetz zu verwerfen, und die Krone keineswegs die Verpflichtung, das von ihr vorgelegte Budgetgesetz in der Gestalt, wie es aus den Amendements und Beschlüssen des Abgeordnetenhauses hervorgegangen, zu genehmigen. Die jetzige Lage der zeitweiligen Staatsregierung sei das Ergebnis von drei Jahren; was die Landesvertretung zu den Bewilligungen für die Reorganisation vermocht habe, sei gleichgültig; genug, die Bewilligungen seien erfolgt. Da das Zustandekommen des Budgetgesetzes die Zustimmung der drei Faktoren voraussetze, so sei tabula rasa vorhanden, wenn e i n Faktor die Zustimmung verweigere. Ein einseitiges Bewilligungsrecht stehe dem Abgeordnetenhause dem Buchstaben der Verfassung nach nicht zu; es folge daraus, wenn das Budgetgesetz nicht zu Stande komme, ein N o t h r e c h t der Staatsregierung, die Verwaltung ohne ein solches weiter zu führen. Was in der Verfassung nicht ausdrücklich den andern Faktoren der Gesetzgebung übertragen worden, sei ein Recht der Krone geblieben.

Zu Thesis 1 bemerkte der Ministerpräsident:

Die Staatsregierung könne nie die Garantie übernehmen, daß das Budget vor Beginn des Etatsjahres zu Stande komme, da dies beim ernstlichsten Willen nicht in ihrer Macht liege.

Zu Thesis 2:

Es liege darin eine Interpretation der Verfassung, welche die Staatsregierung nicht theile. Eine authentische Interpretation könne nicht einseitig gegeben werden. Einer Kritik enthalte er sich.


Albrecht  24.02.2023, 21:12

Auf die Erklärung eines Commissionsmitgliedes, daß das Land die Lösung der Krisis nicht in einem auswärtigen Conflict, sondern in der Verfassung suche, und daß die einzelnen Minister die persönliche finanzielle Verantwortlichkeit zu tragen hätten, gab Herr v. Bismarck die Erklärung ab,

daß er die Erbschaft seines Amtes ohne Beneficium angetreten und sich auch für die Vergangenheit verantwortlich fühle. Er lehnt den Vorwurf von sich ab, daß er die inneren Conflicte durch auswärtige beschwören wolle.

Im weiteren Verlauf der Debatte gab nach dem Kriegsminister v. Roon der Ministerpräsident v. Bismarck die Erklärung ab, daß die in den lithographirten Abklatsch seiner Erklärung vom gestrigen Tage übergegangene Streichung des Streichung des Wortes „gegenseitigen" ohne jede sachliche Bedeutung sei.

Unter der Rubrik der persönlichen Bemerkungen, welche nach Schluß der Debatte abgegeben wurden, findet sich folgende des  M i n i s t e r p r ä s i d e n t e n :

er habe gesagt, es sei allerdings möglich, einen Etat vorzulegen, es komme aber auf die Vorlegung eines Etats an, der Aussicht auf Annahme auf Annahme habe, und ob ein solcher rechtzeitig auszuarbeiten sei, darin unterwerfe er sich wegen der dabei in Betracht zu ziehenden technischen Fragen der Autorität des Kriegsministers.“

Stenographische Berichte über die Verhandlungen der durch die Allerhöchste Verordnung vom 6. Mai 1862 einberufenen beiden Häuser des Landtages. Haus der Abgeordneten. Achter Band. Anlagen zu den Verhandlungen des Hauses der Abgeordneten. Vierter Theil. No. 129 – 166. Von Seite 1353 – 1838, Berlin : Verlag von W. Moeser, 1828.

zum Blättern (Anlage Nr. 151; Bismarck S. 1608 – 1610):

https://www.digitale-sammlungen.de/en/view/bsb10517791?page=264,265

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