Bis wann kann ich mich an der Uni ausschreiben?

2 Antworten

Für den Fall, dass du dich für zulassungsbeschränkten Studiengang beworben hast, genommen wurdest, dann aber den Platz nicht antreten kannst, weil du einen Dienst absolvierst, gibt es meist Sonderregelungen.

Die meisten Unis bieten genau für diesen Fall eine so genannte Rückstellung an. Diese beantrangst du nach der Annahme deiner Bewerbung an der Uni. Nach dem Dienst musst du dich dann wieder bewerben, wirst aber aufgrund der Rückstellung bevorzugt behandelt - erhälst also den zurückgestellten Studienplatz.

Das ist aber ein klassisches Thema für die Studienberatungen. Erkundige dich dazu auf jeden Fall mal an ein paar Unis, die für dich in Frage kommen, damit du nichts versäumst.

Hier mal, als Beispiel, die Regelungen der TU München:

http://www.tum.de/studium/bewerbung/rueckstellung-eines-studienplatzes/

Dich nach Studienbeginn zu exmatrikulieren kann ich dir aber nicht empfehlen. Das ist dann einfach nur ein Studienabbruch. Aber der Vollständigkeit halber, kannst du auch dazu nochmal bei einer Studienberatung informieren.


Es gibt an jeder Uni einen Termin, bis zu dem man sich folgenfrei wieder exmatrikulieren kann (z.B. 10. Oktober). Versuch´das für Deine Uni zu klären (z.B. über die Zentrale Studienberatung).