Biltzer falsch aufgebaut?

4 Antworten

Du hättest ein Foto machen sollen. Ich würde aber trotzdem Einspruch einlegen. Falls du zweit unterwegs warst, was man ja auf dem Blitzerfoto sehen könnte, hättest du einen Zeugen. Außerdem würde ich um Vorlage des Beweisfotos bitten, was dir auch zusteht. Falls man den Fahrer nicht eindeutig erkennen kann (was nur selten der Fall ist ), ist die Sache ohnehin hinfällig. Ansonsten läßt sich der Standort des Fahrzeugs mit der Aufnahme in etwa bestimmen. In einer Spielstraße ist generell angepaßte Geschwindigkeit vorgeschrieben, also 30 km/h ist viel zu schnell, ich würde sagen max. 10 km/h, die Gerichte sind da verschiedener Ansicht, du kannst als Begründung das Urteil vom Amtsgericht Leipzig angeben, das derAuffassung war, max 15 km/h wären erlaubt (Az.: 215 Owi 500 Js 83213/04 ). Das wären dann in deinem Fall 'nur' 16 km zuviel. Außer in Baden-Württemberg, wo kein Mindestabstand vorgeschrieben ist, gelten in allen anderen Bundesländern Abstände zwischen 100 ( meist ) und 200 m (Bayern ), ob es aber für Spielstrassen gilt, weiß ich nicht.

Über das Aufstellen wird ein Protokoll erstellt. Das darf dein Anwalt einsehen. Auch zu den anderen Sachen.

Welche Möglichkeiten hab ich denn?

Vermutlich keine, denn du hast keine Beweise. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden die absurdesten Behauptungen aufgestellt, um von der Strafe wegzukommen. Das ist bekannt. Niemand wird dir glauben.

Blitzer müssen nicht in der Spielstrasse aufgestellt sein um Autos zu messen, die in dieser Straße fahren. Die Reichweite ist nicht auf 10/20 m begrenzt.

Wenn du der Meinung bist, falsch gemessen zu sein- Einspruch kannst du jederzeit einlegen. Dann wird man das kontrollieren. Ob du damit aber weit kommen wirst, ist fraglich.