Bienenstich im Kindergarten

6 Antworten

doch, das ist leider genau so.

erzieher dürfen weder stachel, noch splitter noch sonstige fremdkörper mehr ziehen.

das ist das ergebnis von elternaufständen und -becshwerden, wenn nach entfernung zB eine infektion aufgetreten ist, .....

das einzige, was noch erlaubt ist, wunden kühlen, wunden abdecken, .... heißt im falle eines fremdkörpers, die wunde wird mit fremdkörper verbunden, verklebt und die eltern erhalten die anweisung einen arzt aufzusuchen oder auf eigene verantwortung den fremdkörper zu entfernen.

ähnliches gilt zB auch bei jackenbändeln. erzieher dürfen sie nicht entfernen, kinder dürfen damit nicht ins freie, weigern sich die eltern oder vergessen es, heißt das im grunde kind kann drinnen bleiben, weil zu kalt für ohne jacke.

und so gehen die dämlichen einschränkungen, die durch elternproteste und -aufstände entstanden sind isn unermeßliche.

im grunde kannst du dich bei all jenen übereltern bedanken, die wegen jedem furz nen riesigen aufstand proben, denn genau die sind die ursache für diesen schwachsinn.

Kristall08  23.08.2013, 08:58

das ist das ergebnis von elternaufständen und -becshwerden, wenn nach entfernung zB eine infektion aufgetreten ist, .....

Bedank dich also bei den anderen Eltern. ;-)

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So etwas passiert in der schönen neuen Welt, wo jeder darauf lauert das ein anderer etwas macht wofür man ihn auf Schadenersatz/Schmerzensgeld/Unterlassung etc verklagen kann.

Es fragt niemand mehr "Kannst du das" sondern "Darfst du das"

und das wird schlimmer!

ich denke das ist genau so wie ladendetektive niemanden durchsuchen dürfen, fragt doch mal die kindergärtnerin die das gesagt hat. und vllt könnte man für sowas nen kleines erlaubnis-formular aufsetzen, dass die kindergärtnerinnen sowas wie stacheln oder scherben entfernen und wunden reinigen dürfen. aber wirklich ne ahnung hab ich da auch nicht

ordrana  23.08.2013, 08:27

hm, ob eine generelle einverständniserklärung da greift, kann ich ehrlich gesagt nicht sagen, bis dato kam ein solcher fall noch nicht vor, auch wenn sich die meisten eltern darüber ärgern, daß wir so handeln müssen, wie wir es tun.

aber da könnte man sich bei der leitung des kindergartens oÄ wirklich mal schlau machen.

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anni51  23.08.2013, 18:13
@ordrana

Nein, eine Einverständniserklärung hat keine Gültigkeit. Bis vor kurzem durften wir auch keine Zecken entfernen. Diese Vorschrift ist jetzt geändert- wir dürfen wieder.

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In jedem Betrieb gibt es Ersthelfer. Welche Aufgaben, Pflichten und Rechte die Ersthelfer haben, regeln die Berufsgenossenschaften. (Hier siehst Du mal einen Aushang der BG der Post und Telekom: http://www.ukpt.de/pages/dateien/faktenflyer_ersthelfer_betrieb.pdf )

Ein Ersthelfer darf beispielsweise eine offene Wunde lediglich verbinden (Druckverband etc) aber nicht irgend welche Fremdkörper entfernen. Näheres kann Dir hier die Berufs-genossenschaft sagen, da diese die Vorschriften erlässt.

Ursusmaritimus  23.08.2013, 08:25

...und der "normale Patient" bei einem Ersthelfer ist voll geschäftsfähig. KInder im Kindergarten sind das in der Regel nicht.

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lehrer dürfen in der schule, auch berufsschule z.b. schülern kein aspirin oder sonstige medikamente geben, das greift iwie in ein bestimmtes gesetz wo sie sich strafbar machen fals was schiefgeht, aber ob das bei dem stachel auch so ist weiss ich nicht, aber normalerweisse nicht, warscheinlich waren se nur zu doof^^

ordrana  23.08.2013, 08:26

das mit dem stachel und anderen fremdkörpern, wie dreck, sand, steinchen, splitter,.... ist genau so, wie es die og erzieherin gesagt hat.

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