BFD als praktischer Teil für die Fachhochschulreife?

1 Antwort

Das wichtige Schlagwort in dem Zusammenhang ist die "einschlägige Tätigkeit" - äh, in einer Kita...also das hat jetzt nix mit Gewalt zu tun (einschlägig) - hier geht es um eine Art von typisch/geeignet/passend.

NRW regelt das bspw. so: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/anerkennung_fachhochschulreife/praktischer_teil/praktikum/index.php

Welches Bundesland gilt für dich?

In NRW sind die "einschlägigen" Tätigkeiten in der Praktikumsverordnung Anlage 1 aufgeführt. Die findest du hier https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/anerkennung_fachhochschulreife/do_praktikum/ausbildungsordnung.pdf auf Seite 3 ("Nachfolgend finden Sie...") - für dich wahrscheinlich im Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen.


DieseKiki 
Fragesteller
 26.12.2020, 10:31

Das bedeutet as wäre dann fachgebunden und nicht mehr allgemeine Fachhochschulreife? Weil ernn es doch einschlägig sein soll bedeutet das doch dass der studiengang auch dazu passen muss oder

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kragenweiter  26.12.2020, 11:04
@DieseKiki

Nein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du hast die Fachhochschulreife - unabhängig wo du sie gemacht hat und kannst in allen Fachrichtungen studieren.

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