BFD als praktischer Teil für die Fachhochschulreife?
Hallo,
Ich habe dieses Jahr das Gymnasium nach der Q1/11.Klasse (G8) verlassen (somit den schulischen Teil der Fachhochschulreife anerkannt bekommen) und mache momentan vollzeit ein BFD in einer städtischen Kita. Ich dachte damit würde ich danach würde ich dann erlaubt sein zu studieren an FHs allerdings habe ich jetzt gelesen, dass es vorkommt das die Tätigkeiten in einen Praktikum nicht das erfüllen was vorrausgesetzt wird damit man die FHR braucht und, dass man im Schulamt oder so nachfragen sollte.
Habt ihr mit einem FSJ/BFD eure FHR bekommen bzw denkt ihr das Risiko ist hoch dass ich die jetzt doch nicht bekomme? Ich werde wahrscheinlich irgendwo mal anrufen. Das würde sich dann auch darauf auswirken wofür ich mich bewerbe etc
1 Antwort
Das wichtige Schlagwort in dem Zusammenhang ist die "einschlägige Tätigkeit" - äh, in einer Kita...also das hat jetzt nix mit Gewalt zu tun (einschlägig) - hier geht es um eine Art von typisch/geeignet/passend.
NRW regelt das bspw. so: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/anerkennung_fachhochschulreife/praktischer_teil/praktikum/index.php
Welches Bundesland gilt für dich?
In NRW sind die "einschlägigen" Tätigkeiten in der Praktikumsverordnung Anlage 1 aufgeführt. Die findest du hier https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/anerkennung_fachhochschulreife/do_praktikum/ausbildungsordnung.pdf auf Seite 3 ("Nachfolgend finden Sie...") - für dich wahrscheinlich im Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen.
Nein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du hast die Fachhochschulreife - unabhängig wo du sie gemacht hat und kannst in allen Fachrichtungen studieren.
Das bedeutet as wäre dann fachgebunden und nicht mehr allgemeine Fachhochschulreife? Weil ernn es doch einschlägig sein soll bedeutet das doch dass der studiengang auch dazu passen muss oder