BF17 Verstoß begangen?

2 Antworten

...ich fürchte, den AM wirst Du auch abgeben müssen. Was Du Dir da geleistet hast, wird von den Behörden nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Und regelmäßig betreffen Fahrverbote und Führerscheinentzüge alle Klassen.


migebuff  08.03.2024, 18:50
Was Du Dir da geleistet hast, wird von den Behörden nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Als was wird es denn eingestuft? Als Fahren ohne Fahrerlaubnis mit vorhandener Fahrerlaubnis?

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Tuedelsen  08.03.2024, 19:04
@migebuff

...wenn eine Begleitperson vorgeschrieben, aber nicht mit an Bord ist, ist das wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit? Ich meine, hier wird bewusst gegen zwingende Auflagen verstoßen! Nicht falsch verstehen: Ich verurteile dieses Verhalten nicht....kann mir aber eine gewisse "Nachsicht" durch unsere Behörden eher nicht vorstellen.

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migebuff  08.03.2024, 19:06
@Tuedelsen

Ein Verstoß gegen die Auflagen einer vorhandenen Fahrerlaubnis ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, das hat nichts mit Nachsicht zu tun. Die Behörde folgt der in §6e Abs 2 StVG vorgeschriebenen Verfahrensweise.

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Inkognito-Nutzer   08.03.2024, 18:57

Doch natürlich es wurde doch als Ordnungswidrigkeit angesehen ich habe doch Briefe bekommen 🤦‍♂️

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Tuedelsen  08.03.2024, 19:15
@Inkognito-Fragesteller

...ist ja okay! Wie erwähnt: Ich möchte Dich gar nicht härter bestraft wissen! Für mich war es halt (zugegeben "gefühlt") ein übler Verstoß, wo die Justiz nach "harten Strafen" brüllt...

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Das gilt für alle Führerscheine. Einzig der Mofaschein, hast du ihn extra gemacht, wäre davon nicht betroffen.