Beziehung zwischen 18 Jährigem und 16 jähriger?

7 Antworten

Hallo

Es ist wichtig zu beachten, dass Gesetze zum Schutz von Minderjährigen in Bezug auf Beziehungen und Sexualität in verschiedenen Ländern unterschiedlich sind. In DE ist es unter bestimmten Umständen strafbar, sexuelle Handlungen mit einer Person unter 16 Jahren durchzuführen. Wenn die Person 16 oder 17 Jahre alt ist, ist dies strafbar, wenn sie gegen ihren Willen handeln oder in einer schutzbedürftigen Position sein sollte (z. B. Schüler, Patient oder Kunde). In diesem Fall liegt jedoch kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vor, da beide Partner einvernehmlich in der Beziehung sind und das Alterunterschied innerhalb der gesetzlichen Schranken liegt.

In Bezug auf eine mögliche Klage ist es wichtig zu wissen, dass beide Partner freiwillig und einvernehmlich in der Beziehung sind. Solange keine rechtswidrigen Handlungen, wie sexueller Missbrauch, stattfinden, gibt es also keinen Grund zur Sorge vor rechtlichen Konsequenzen.

In Bezug auf deine Frage, ob du als Zeuge aussagen könntest, kann ich sagen, dass das Gericht eine unabhängige und objektive Beurteilung der Sachlage vornehmen wird. In jedem Fall ist es wichtig, dass sich beide Partner einvernehmlich in der Beziehung befinden und dass keine strafrechtlich relevanten Handlungen stattfinden. Aussagen von direkten Freunden oder näher stehenden Personen werden gemäss meiner Erfahrung eher mit Vorsicht genossen (verminderte Glaubwürdigkeit aufgrund des verstärkten Verhältnisses zu einem der beiden Parteien), aber dennoch berücksichtigt.

Hoffen wir mal, dass alles gut gehen wird.

Liebe Grüsse und einen schönen Abend ☀️

Jetzt mache ich mir eher Rechtliche sorgen, da sie ja Minderjährig ist, kann sie meinen Freund doch in grund und Boden Klagen wenn die Beziehung nich glücklich endet und sie ihm eins Aswischen will.

Weswegen denn? Das Alter für die sexuelle Mündigkeit ist prinzipiell bei 14 Jahren in Deutschland.

Meine befürchtung ist halt, wenn die sich streiten, dass er dann ersma Schadensersatz zahlen darf oder eine „Gehe direkt ins gefängnis“ Karte zieht, weil sie behauptet dass alles gegen ihre willen passiert ist.

Behauptungen müssen auch bewiesen werden damit sie eine straf- oder zivilrechtliche Konsequenz auslösen.

Behaupten kann auch eine 30-jährige Frau Sachen über ihren 40-jährigen Partner.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Mach dir nicht so viele Sorgen. Sei froh, dass er keine 14-Jährige Freundin hat.

Jetzt mache ich mir eher Rechtliche sorgen, da sie ja Minderjährig ist, kann sie meinen Freund doch in grund und Boden Klagen wenn die Beziehung nich glücklich endet und sie ihm eins Aswischen will.

Nein. Die sexuellen Handlungen der beiden sind legal, wenn sie einvernehmlich erfolgen ohne Bezahlung und Ausnutzung einer Zwangslage.

Also so einfach ist das auch nicht. Mit 16 kann man zwar selber entscheiden, was man „im Verkehr“ so anstellt, aber auch nicht gleich so…

und solange sie nicht verheiratet sind, ist da auch so schnell nichts mit Anwalt oder Klage… ;)