Beziehung 12 und 16/17/18?

Winkler123  03.11.2022, 21:17

Was meinst du mit "normalisiert" ?

elliebartowski 
Fragesteller
 03.11.2022, 21:17

Dass viele so tun als wäre daran nichts verwerfliches

Libertinaerer  06.12.2022, 14:11

Möchtest Du noch eine sachliche Erklärung, oder geht es dir nur um die Bestätigung von Vorurteilen?

elliebartowski 
Fragesteller
 22.12.2022, 20:29

Ja tatsächlich geht es mir darum, hast du gut erkannt. Nur dass es keine „Vorurteile“ sind

12 Antworten

Etwas späte Antwort aber vllt. gibt es ja noch welche die es lesen werden.

Also gehen wir mal von 13 und 16 aus (beide etwa 3 Jahre Unterschied).

Bei dem Beispiel finde ich es schon ziemlich kritisch. Auf der einen Seite sind es "nur" 3 Jahre, auf der anderen Seite ist die Entwicklung beider Unterschiedlich. In dieser Phase, sagen wir 8-18J, verändert sich der Körper extrem, da machen 3 Jahre viel Unterschied.

Beide haben wahrscheinlich andere Erwartungen der Beziehung:

m, 16J könnte einen wichtigen Aspekt der Beziehung im Sex sehen während w, 13J es kaum oder garnicht wichtig findet und oder es nichtmal will.

Geht natürlich auch andersrum mit den Geschlechtern. Außerdem wäre es illegal falls beide nicht 14+ sind.

Es kann auch passieren das die Eltern dazwischen gehen aus Angst da 16 und 13 schon was ist.

Alles in allem finde ich es moralisch verwerflich. Sind wir mal ehrlich, Sex gehört bei den allermeisten mit dazu. Und mit 13 und 16 ist da halt einfach ein zu großer Unterschied. Lieber 2-3 Jahre warten dann sind auch alle 14+ und die Entwicklung ist größtenteils abgeschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Libertinaerer  23.12.2022, 08:11

Fun fact: 16 & 13 ist zwar in Deutschland verboten (auch wenn es nicht unbedingt bestraft wird), in den anderen deutschsprachigen Staaten allerdings nicht.

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Ab 14 ja, weil der/die 14jährige sich den Partner selbst aussuchen darf.

Unter 14...schwierig. Da würde ich, als Mutter, diese Beziehung auf Herz und Nieren prüfen, egal ob ich Mutter des jüngeren oder älteren Parts wäre. Gerade im Hinblick, ob der ältere Partner den jüngeren nicht ausnutzt usw.

Aber die Kinder werden früher reif. Das zu erkennen, daran führt kein Weg daran vorbei. Wenn schon 8jährige heute pubertär sein können und Kinder zeugen, sowie bekommen können. Nun...

Verbote bringen hier bekanntlich nichts, außer, dass so eine Beziehung dann in Heimlichkeit stattfindet und man noch weniger ein Auge darauf haben kann. Und natürlich, dass die Kinder das Vertrauen in ihre Eltern verlieren und gar nichts mehr sagen.

Und vor nicht mal 200 Jahren, war es noch ganz normal Kinder zu verheiraten, gerade sehr junge Mädchen mussten oft einen weitaus älteren Mann heiraten.

Allerdings bin ich heilfroh, dass ich mir solche Fragen so nicht stellen muss, ich habe keine Kinder. Aber die Nachbarstochter, ebenfalls 12 mit einem älteren Freund (sie sagt, er ist 16), kommt immer wieder zu mir, weil sie eben mit ihren eigenen Eltern nicht reden kann. Offiziell gibt der Bub ihr Nachhilfe...die Eltern ahnen aber wohl nicht, worin.

Wie siehst du dann Beziehungen von Volljährigen mit großem Altersunterschied? Bspw. Heesters und Rethel mit 46 Jahren Unterschied? Ist das ebenso "unnormal"?

Ich finde das auch problematisch. Heutzutage geht es leider darum, anarchistische Zustände heraufzubeschwören, indem den Menschen alles freigestellt wird. Keine Regeln, keine Grenzen, keine Hinweise. Jeder soll das tun, wonach ihm der Sinn steht, auch wenn es biologischen Rollen widerstrebt oder sich auf die Gesellschaft nachteilig auswirkt. Was für die einen die Definition von Freiheit ist, ist für die anderen der Untergang.

Gerade unsere Kindern werden total kaputtgemacht. Da wurde neulich ein Regenbogen-Tempel in Berlin eröffnet, wo ich mich persönlich frage, wie bescheuert man eigentlich sein kann...

Libertinaerer  06.12.2022, 14:02
wo ich mich persönlich frage, wie bescheuert man eigentlich sein kann...

DAS fragst Du in SO einer Antwort? Mutig! ^^

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Vorweg: "Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)

Entsprechend hatten rund 80% in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% hatten auch Geschlechtsverkehr.

Konkret: "Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

So ist die menschliche Natur, und gerade pubertierende Mädchen orientieren sich bei der Partnersuche altersmäßig eher nach oben (zumal sie rund 2 Jahre Entwicklungsvorsprung vor gleichaltrigen Jungs haben).

Wie das dann rechtlich geregelt wird, ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland dürfen alle Ü14 miteinander, aber nicht mehr mit U14. In Österreich ähnlich, nur dürfen U16 trotzdem mit Ü12. Und in der Schweiz darf bis 16 einfach nur der Altersunterschied nicht mehr als 3 Jahre betragen - außer in Liebesbeziehungen, wenn man noch nicht 21 oder älter ist (13 & 16 ist also in D illegal und in A & CH legal, 13 & 18 wäre in D, A & CH strikt illegal, würde in CH aber in einer Liebesbeziehung toleriert, und 14 & 44 wäre in D & A legal, in CH aber erst ab 16).

Faktisch kommt es also gerade in Deutschland öfters zu rechtswidrigen Konstellationen. Machen kann man dagegen aber praktisch herzlich wenig. Man kann (und darf) seine Pubertiere ja schließlich nicht einsperren oder 24/7 überwachen.

Der entsprechende Erziehungsratgeber des Bundesgesundheits- bzw. Bundesfamilienministeriums rät, in solchen Fällen nicht in Panik zu verfallen, sondern mit dem Nachwuchs darüber verständnisvoll aber kritisch zu reden - auch über die rechtliche Problematik.

Üblicherweise ist die Natur aber stärker als Moralpredigten bzw. Vorurteile, und in Deutschland ist mit 14 dann auch das Recht stärker: Eltern dürfen ab da ihren Kindern den Sex ohnehin nicht mehr verbieten, bzw. wenn ihnen der Partner/die Partnerin ihres Kindes nicht gefällt, dürfen sie den Umgang nur gut begründet in seltenen Ausnahmefällen verbieten - die rechtlichen Hürden sind da sehr hoch (z.B. bei "Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä." - ein (auch sehr großer) Altersunterschied oder ein schlichtes "Der gefällt uns nicht!" sind nicht von Interesse).

Denn: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".

"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung." (Aus dem letztinstanzlichen Gerichtsbeschluss zu einem "46 & 14"-Fall, bei dem die Eltern die Beziehung aus mehreren "Gründen" ablehnten, und als letzte Möglichkeit ein gerichtliches Umgangsverbot anstrebten - das Familiengericht hat in Erziehungsfragen das letzte Wort, und ist gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen des Kindeswohls abzustellen; hier haben die Eltern das Kindeswohl gefährdet - in einem Folgeverfahren wurde ihnen dann auf Antrag der Tochter das Sorgerecht komplett entzogen; die zog dann zuerst in "betreutes Wohnen", und mit 17 dann mit ihrem Freund zusammen).

Also ich finde 12 und 13 und 17 bzw 18 ist etwas zu extrem, da es sich bei einem von beiden tatsächlich noch um eine Kind handelt. Aber 14 und 17 scheint mir nicht mehr so verwerflich