Bewerbung bei der Polizei, eingestelltes Verfahren im Jugendalter gehabt (Nachweis dafür nicht mehr zu Hause auffindbar)?
Hallo liebe Community,
ich habe ein etwas seltsames Problem. Ich habe mich bei der Polizei beworben und als jugendlicher einen geringen Delikt verübt, der zur Anzeige gebracht wurde.
In einer Einigung mit dem Staatsanwalt/Gericht habe ich dann 20 Sozialstunden ableisten müssen, im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt.
Ich habe der Polizei diesen Sachverhalt in der Bewerbung auch offengelegt.
Diese möchte jetzt eine Bescheinigung von der zuständigen Staatsanwaltschaft haben, die mir jedoch ernüchternd sagte, dass solche "Kleinigkeiten" nicht beim zuständigen Gericht vermerkt werden, sondern nur noch im Erziehungsregister zu finden sind. Meine Eltern haben nie gedacht, dass der Brief vom Staatsanwalt von vor 7 Jahren jetzt einmal gebraucht werden würde... denn ich stecke jetzt in einer etwas unschönen Lage. Eine beglaubigte Kopie des Erziehungsregisters ist nämlich laut dem Bundeszentralregister nicht möglich und im Führungszeugnis oder auch erweiterten Führungszeugnis sind solche "Jungendsünden" nicht verzeichnet. (Begründung: Schutz des Bürgers und seiner Informationen).
FRAGE:
Wie kann ich jetzt der Polizei ein Dokument vorweisen, wenn dieses nicht auf legalem Weg kopiert, bzw an Dritte weitergegeben werden kann?
Ps: Danke für jede Antwort, ich bin mit meinem Latein hier am Ende