Betrug VNR - Verlag der Deutschen Wirtschaft

6 Antworten

Problem an der Sache ist, dass man seitens des Verlages daraufhingewiesen wird, so man die Widerspruchsfrist versäumt, ein Abo eingeht und damit entsteht eine Zahlungsverpflichtung.

Man setzt eben auf das Versäumnis des Kunden, dem eine Testausgabe geschickt wurde.

Die Ausgaben, meist Schriften über 8 Seiten kosten gerne mal im Monat 20.--€.Wenn man dann eine Bezugsdauer von 1 Jahr eingegangen ist, kommen da ganz schnell über 200.--€ zusammen.

Die kontrollieren ganz genau, bei wem die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und schon hat man eine Rechnung im Haus und muss das Abo im voraus zahlen, also die Gesamtsumme.

Auch wir hatten plötzlich ein Abo im Wert von 300 € bestellt. Nach einem juristisch angehauchten Brief mit dem Hinweis auf die fehlende schriftliche Widerspruchsbelehrung und der Drohung, den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben, stellte sich alles als ein bedauerliches Missverständnis heraus. Die Herrschaften sind also offensichtlich vorsichtig geworden!

Guten Tag,

es tut uns leid, dass Sie sich ärgern mussten und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Gerne würde wir uns um Ihr Anliegen kümmern. Bitte teilen Sie uns per E-Mail Ihre Kundennummer und Bestelldaten mit.

Freundliche Grüße aus Bonn

Abteilung Kundenzufriedenheit

Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Theodor-Heuss-Str. 2 - 4 53095 Bonn Telefon: 0228 9550-300 Fax: 0228 3696001 E-Mail: Kundenzufriedenheit(a)vnr.de

Amtsgericht Bonn, HRB 8165

Vorstand: Helmut Graf

USt.-Id.-Nr.: DE 812639372

Auch meine Einschreiben mit Widerspruch werden ignoriert.

Dann sollen sie den Mist doch weiterhin schicken.

Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, brauchst du gar nichts machen. Und falls dieser kommt, legst du innerhalb von 14 Tagen Widerspruch ein. Dann ist der Spuk meistens vorbei, weil diese dubiosen Abo-Anbieter das Gericht scheuen ....

ebdiva526  19.11.2020, 15:34

War das beim VNR Verlag auch so ? Mit Beendigung der Forderungen.

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Da solltest du mal zur Verbraucherzentrale oder gleich zu einem Rechtsanwalt gehen.