Betriebwechsel bei ner Umschulung über die Arge?

3 Antworten

Das mit dem Betriebswechsel entscheidet nicht die Arge, sondern der beauftragte Bildungsträger.

Du kannst dich natürlich bei deinem Arbeitsberater massiv über den Ausbildungsbetrieb beschweren....dass du da halt NICHTS lernst, sondern nur als billige Aushilfe für artfremde Tätigkeiten erhältst.

Aber du wirst die Umschulung beenden MÜSSEN.

Mich hat man als schwer Gehbehinderte in eine Umschulung zum Staplerfahrer gesteckt. Den praktischen teil durfte ich nicht mitmachen, da meine Gehhilfe laut Unfall-Verhütungs-Vorschriften ein Sicherheitsrisiko für den betrieb darstellten.

TROTZDEM musste ich die Umschulung beenden. ich habe die praktische zeit zeitunglesend beim Disponenten im Büro abgesessen....dort bekam ich nicht mal Hilfstätigkeiten zugewiesen, weil ich ja als Staplerfahrer arbeiten sollte....was ich wiederum nicht dürfte. Und Betriebswechsel war nicht, da der Bildungsträger nur mit diesem einen Großbetrieb kooperierte.

hat die ARGE alles nicht itneressiert udn der Steuerzahler hat so mal eben 5000€ (soviel hat meine maßnahme gekostet) in den sand gesetzt.

Ach ja,beantragt hatte ich eine umschulung ins Büro.

Gisela88 
Fragesteller
 16.11.2011, 17:42

Hi Dea2010 danke erstmal für deine schnell Antwort!!!

Wenn die Arge das nicht entscheidet , wer ist denn der bauftrage Bildungsträger???? Ich will die Umschulung ja um jeden Preis beenden ..aber so bringt es mir ja dann für mein weiteres Berufsleben nix wenn ich nur das theoretische was ich in der Berufsschule lerne weiß und praktisch so gut wie keine Ahnung habe (ausser das was ich mir eben selbst an Wissen aneigne)

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natürlich kannst du den betrieb wechseln, aber erst wenn du einen anderen hast. kannst bei der arge nachfragen ob die dir einen anderen nennnen können, ansonsten ist eigeninititive gefragt. wenn du einen gefunden hast kläre vorher mit der arge ob der aus ihrer sicht ok ist. wichtig ist nämlich das der betrieb in dem bereich aktiv ist in den du umschulst. vermute aber auch mal das die umschulung nur über die arge finanziert wird, sie aber nicht der bildungsträger ist. das (umschulungs)institut solltest du mit einbeziehen, wahrscheinlich haben die dir den betrieb vermittelt in dem du nun tätig bist.

Da der Maßnahmeträger an deiner Ausbildung richtig Kohle verdient, solltest du davon ausgehen, dass du bei dem auf taube Ohren stößt, wenn du zu einem anderen Träger wechseln willst.

Daher ist selbstredend das Jobcenter ein korrekter Ansprech-Partner. Allerdings wirst du dort schon Butter bei die Fische tun und konkret belegen müssen, dass der Betrieb, der ja immerhin zertifiziert sein muss, nicht ordnungsgemäß ausbildet. ( In vielen Jobcentern ist man da angesichts klammer Kassen sensibel geworden; zudem hilft manchmal ein Kontakt zum Beschwerdemanagement der Bundesagentur oder des Jobcenters. )

Das heißt für dich, dass du dich zuvor in der Tat mit dem maßnahmeträger über die Bildungsinhalte und den Ablaufplan der Umschulung unterhalten solltest, den er dir ja irgendwie nachweisen können muss.
Jedes Gespräch solltest du übrigens exakt protokolieren, wann, wer, was ....