Ein "normales" Päckchen per DHL verschickt ist nicht nachverfolgbar. Es ist schlicht und ergreifend verschollen. Da kann nichts kontrolliert werden. Entweder zukünftig per Paket versenden, die können nachverfolgt werden oder mittels Paketdienst, auch dort wird der Weg dokumentiert von jedem Paket/Päckchen
Gehalt = Jahresgehalt angeben. 1234 x 12 Monate + Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld
Meine Gehaltsvorstellung beträgt xxxx Euro incl. evtl. tariflicher Sonderzahlungen.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Ausbildungsverhältnis nun zu Ende ist. Nehme mit der IHK Kpntakt auf, am Besten persönlich, und beantrage eine Prüfung als Verkäufer. Diese ist deutlich einfacher. WIrd in den ersten Jahren schlechter bezahlt als der Kaufmann im EInzelhandel, gleihct sich nach wenigen Jahren aber wieder aus. Falls das A.verh. noch besteht musst du natürlich deinen A.betrieb mit ins Boot nehmen. PS: Ohne vernünftiges Lernen ist die Prüfung zum Verkäufer natürlich auch nicht zu schaffen.
noch ein Vorschlag: statt .... "in die Arbeit von einem Fahrzeuglackierer" besser: "in die Arbeit eines Fahrzeuglackierers" Schlußsatz würde ich in jedem Fall so beibehalten, auch wenn Melissa01 anderer Meinung ist.
Du meinst bestimmt die Formulierung in Stellenanzeigen wie z. B. wir suchen für eine 30% Stelle o. ä. Diese Formulierung bezieht sich immer auf das Verhältnis zu einer Vollzeitstelle. Die Wochenstunden bei einer Vollzeittätigkeit differieren etwas, je nach Branche und Bundesland. Im Einzelhandel NRW muss man in Vollzeit z. B. 37,5 Stunden arbeiten, die Metallbranche hat teilweise oft nur eine 35 Stunden Woche und andere müssen 40 Stunden je Woche arbeiten. Wenn du also nun beispielsweise in einem Job tätig bist in dem die Vollzweitkräfte 40 Stunden je Woche arbeiten wäre eine 70% Stelle 28 Stunden je Woche, eine 50% Stelle je Woche 20 Arbeitsstunden, eine 30% Stelle 12 Wochenstunden, usw.
So einfach ist das nicht. Du müssest deinen ausbildungsvertrag ändern, also auf zwei Jahre und zur Verkäuferin. Dazu muss dein AG und die IHK ihren Segen geben. Wenn du Gründe hast oder einfach nur sagst "willst nicht mehr" sehe ich keine Gründe warum man dir Steine in den Weg legen sollte, hätte ja keiner (außer dir) Nachteile. Natürlich musst du dann die Prüfung zur Verkäuferin ablegen und bestehen, sonst hast überhaupt keinen Abschluss. Kenne deine Gründe nicht, würde mir aber die Entscheidung wirklich noch einmal überdenken. Ist später kaum noch zu korrigieren.
Mathe ist in dem Job nicht einfach und vor allem nicht wenig. Kaufmännisches Rechnen ist relativ umfangreich und spätestens bei der Buchführung steigen viele aus. Vorschlag denke über Ausbildung als Verkäuferin nach. Im Grunde das Gleiche, halt nur 2 Jahre Ausbildung und entschieden weniger Rechnerei. Problem ist allerdings, die ersten Jahre etwas weniger Gehalt und später schlechtere Aufstiegschancen. Ich schlage Azubis mit Problemen in Mathe vor, zunächst Ausbildung als Verkäufer und wenn die Prüfung gut oder mit einem soliden und starkem befriegigend bestanden wird hängen wir das dirtte Jahr zur Kauffrau im EInzelhandel an die Ausbildung an. So hast zumindest eine abgeschlossene Ausbildung und quälst dich u. U. nicht 3,5 Jahre vergeblich und noch dazu ohne Abschluß wenn du nicht bestehst.