Beta RR300 mit A offen?

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Modifikationen an Fahrzeugen, die Motorleistung, Emissionen oder die Fahrzeugsicherheit verändern, unterliegen einer Bewilligungspflicht. Das Problem ist aber, dass man eine Bewilligung nicht einfach so erhält, sondern man muss nachweisen, dass etwa Schadstoffausstoss, Lärm und Fahrzeugsicherheit weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Normen liegen. Ein solches (Nachweis-)Gutachten zu machen (technische Einzelabnahme) kann sehr teuer werden (nicht selten so teuer wie ein neues Motorrad), und es ist Fachwissen in Technik und Recht erfoderlich. Eine Privatperson ist oftmals nicht bereit oder fähig, so viel Geld für ein Gutachten/ Fahrzeugumbau auszugeben. Hinzu kommt, dass es nicht selten beinahe unmöglich ist, die Leistung zu steigern, und gleichzeitig den Schadstoffausstoss/ Lärm / andere Vorschriften in den rechtlichen Grenzen zu halten. Wenn das Motorrad ab Werk jedoch offen zugelassen sein sollte, und es einfach für Lenker der Kategorie A1 gedrosselt wurde, steht einer Entdrosselung natürlich nichts im Weg, sobald Du den A-Führerschein hast. Wenn es jedoch keine entsprechende "offene" Zulassung gibt, kannst Du es praktisch vergessen, ein so abgeändertes Fahrzeug legal zu entdrosseln und im Strassenverkehr zu fahren.