Besuchsvisum Tunesier für Deutschland

3 Antworten

er benötigt ein sogenanntes "Touristenvisum" (auch Besuchsvisum oder "Schengen"-Visum" genannt) bei der Deutschen Botschaft in Tunesien in Tunis beantragen.

1) Reisepaß, der noch mindestens 6 Monate lang gültig sein muß.

2) Verpflichtungserklärung des Deutschen, zu dem er reisen will und die die maximale Aufenthaltszeit festlegt.

3) Versicherungsbestätigung über eine Krankenversicherung für Europa mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro für die Dauer der beabsichtigte Reise.

4) Reservierungsbestätigung für den Flug oder die Fährenfahrt von und nach Tunesien.

5) Unterlagen über sein Arbeitsverhältnis, Einkommens- oder Vermögensverhältnisse, etc., sowie eine Erklärung, weshalb die Reise angetreten wird. Diese Unterlagen entscheiden hauptsächlich über die Erteilung oder Nichterteilung des Visums

6) 60 Euro Gebühren (Barzahlung in Dinar zum Tageskurs)

Aufgrund dieser Unterlagen (1-5) kann die Deutsche Botschaft nun ein Touristenvisum für die mehrfache Einreise in die "Schengen-Staaten" (das sind mehrere europäische Staaten, zwischen denen keine regelmäßigen Grenzkontrollen stattfinden) ausstellen.

Das Visum kann ohne die Angabe von Gründen verweigert werden

Wichtiger Hinweis zum Touristenvisum

Mit dem erteilten Touristen-Visum kann der Tunesier in den "Schengen-Staaten" reisen, wohin er will. Er kann also auch z.B. anstatt nach Deutschland, direkt nach Italien, Frankreich, Spanien oder Belgien reisen oder mehrere "Schengen" - Länder nacheinander besuchen - der Einlader hat insofern keinen Einfluß darauf, ob ein durch "seine" Hilfe (nämlich die Verpflichtungserklärung) zustandegekommenes Visum auch wirklich nur oder überhaupt dafür verwendet wird, ihn zu besuchen. In jedem Falle ist aber die Verpflichtung, die der Einlader durch die Verpflichtungserklärung eingegangen ist, trotzdem gültig!

Eine Verpflichtungserklärung gilt auch dann weiter, wenn der Gast nach dem Ablauf seines Visums nicht nach Tunesien zurückreist, sondern "untertaucht"!

Antragsformular dort..http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Download/Visumantragformulare.html

Alexandra57 
Fragesteller
 29.08.2013, 15:37

Danke für die ausführliche und informative Antwort! Das mit der Verpflichtungserklärung ist schon so eine Sache... Ich muss für jemanden den ich nicht sehr gut kenne Bürgen... Ist schon ein hohes Risiko. Zum anderen ist es schon Wahnsinn... In unserer heutigen Zeit gibt es das tatsächlich noch, dass Menschen nicht frei entscheiden können wohin sie reisen wollen .... Und selbst wenn er auswandern wollen würde wäre es doch gut, er würde sich das Land erstmal als Gast anschauen. Und wenn's ihm gefällt: solange er sich hier einfügt und einen festen Wohnsitz sowie eine geregelte Arbeit hat sollte er doch frei entscheiden können - so zumindest meine Meinung.

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himako333  29.08.2013, 16:53
@Alexandra57

Das geht mit der.. . Blauen Karte... d.h. erst einen gut bezahlten job haben, dann ohne oben genannte Vorschriften einreisen, inclv. evtl. Fam. :) m.l.G ;)h.

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Alexandra57 
Fragesteller
 29.08.2013, 19:38
@himako333

Aha... Wo bekomme ich denn Infos über diese "blaue Karte"?

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Und ja ... eine Urlaubsbekanntschaft ... keine Urlaubsliebe :-)<

Da kennst du die Kultur der Tunesier aber schlecht. Meinst du wirklich, der will Geld ausgeben, nur um eine "Bekanntschaft" zu besuchen? Der erwartet und erhofft etwas ganz anderes.

Wenn er eine ganz normale Reise nach Deutschland bucht, Visum dazu beantragt, im Hotel wohnt und du offiziell gar nichts mit ihm zu tun hast, ist es fuer dich am sichersten. Ansonsten musst du fuer ihn buergen - und das kann finanziell sehr weh tun, wenn er z-B- nach Ablauf des Visums nicht ausreisen will, einfach verschwindet oder andere Dummheiten macht.

Gerade weil du schreibst, dass er eine "Urlaubsbekanntschaft" ist, kennst du ihn im Grunde gar nicht, also sei vorsichtig, worauf du dich einlaesst!

Alexandra57 
Fragesteller
 29.08.2013, 19:40

Danke für Deine Warnung ... Werd sie mir zu Herzen nehmen...

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eine tunesische urlaubsbekanntschaft? hat der schon seinen wehrdienst abgeleistet? wenn nein, kriegt der keinen pass.

und ob die deutschen ihm ein visum erteilen, ist mehr als fraglich......

Alexandra57 
Fragesteller
 29.08.2013, 13:46

... das hab ich beim "internet-recherchieren" auch schon gelesen, bin grade dabei in Erfahrung zu bringen ober er schon bei der Armee war...

Hätte nie gedacht, dass das so kompliziert ist...

Und ja ... eine Urlaubsbekanntschaft ... keine Urlaubsliebe :-)

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