Berufsschule und Klausuren schreiben?

3 Antworten

Ja, das ist natürlich zulässig. Wer fehlt, hat es selbständig nachzuholen. Deine Anwesenheit in der Schule bestätigt ja auch, dass du wieder fit und arbeitsfähig bist. Zumal das Argument, die anderen würden "verstreut wohnen" im Jahr 2016 doch etwas gesucht wirkt... Screenshots der Unterlagen und Mitschriften sind doch wirklich schnell gemacht!

nicolehelle 
Fragesteller
 04.02.2016, 18:20

Sie meinen also dass abfotografierte Unterlagen zum lernen reichen.. ok

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nicolehelle 
Fragesteller
 04.02.2016, 18:21

Und dass ich bei einer fieberhaften Mandelentzündung in der Lage wäre über die Woche zu lernen?

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lehrerin123  05.02.2016, 20:28
@nicolehelle

Was ich meine, ist zweitrangig... die Regeln sind eindeutig so. 

Wenn es gar nicht geht, man nicht einsatzfähig und noch angeschlagen ist, dann lässt man sich eben noch einen Tag mit Attest freistellen.

Und womit, wenn nicht mit Mitschriften und Lernmaterialien (notfalls auch abfotografierten) lernt man denn sonst?  

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Du bist verpflichtet den verpassten Stoff selbstständig nachzuholen und zu beschaffen.

Gerade heutzutage ist soetwas wie dass die anderen verstreut wohnen doch keine Ausrede mehr!

Abgesehen davon sollst du ja immer auf dem Laufenden sein und den Stoff beherrschen, anstatt ihn dir zwei Tage vor der Klausur reinzuprügeln. Prinzipiell ist es also vollkommen legitim dich sofort nachschreiben zu lassen.

nicolehelle 
Fragesteller
 04.02.2016, 18:18

eben nicht..Ich wohne im letzten Bezirk meines Landkreises.. Muss ewig weit fahren um in die Berufsschule zu gelangen.. Ich kann nicht einfach mal so zu meiner Berufsschule gehen und die Unterlagen fordern.. Zudem besitze ich kein Fax oder irgend etwas vergleichbares.. Und war zudem 2 Wochen nicht in meinem Betrieb. Können Sie mir da sagen wie ich die Information hätte bekommen können.. Und nein meine Lehrerin der Berufsschule hat mir keine Chance gegeben die Info zu bekommen. Hätten meine Kameraden mir, per Foto in WhatsApp, die Infos schicken sollen? Auch in der heutigen zeit ist es nicht ganz so einfach

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Da es Deine Aufgabe ist, den versäumten Stoff nachzuholen (Lernpflicht) ist das zulässig. Wobei ich sehr bezweifle, dass diese Klausur nur über den Stoff des versäumten Unterrichts  ist.

nicolehelle 
Fragesteller
 04.02.2016, 18:05

Ich war jetzt aber zwei Wochen krankgeschrieben (Attest von 26.01-06.02)

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nicolehelle 
Fragesteller
 04.02.2016, 18:11

Nein,ich habe nur einmal gefehlt. Ich gehe morgen wieder, trotz des Attest, um nicht mehr Stoff zu verpassen.

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