Berufsanerkennung nach 23 Jahren Tätigkeit im Beruf

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Nein das war mal im Gespräch, wurde aber nie durchgesetzt. Zu Recht.. Man kann die Arbeiten und Aufgaben einer ungelernten Kraft nicht mit der einer Fachkraft vergleichen. Wofür habe ich drei Jahre lang ne Ausbildung gemacht mit 3 schriftlichen, 3 mündlichen und ner zweitägigen praktischen wenn andere meinen sie könnten den Beruf einfach so anerkannt bekommen... Ich bin ja auch kein Rechtsanwalt wenn ich 30 Jahre als Rechtsanwaltgehilfin gearbeitet habe.