Berichtsheft unvollständig, relevant für mündliche Abschlussprüfung?

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Hi,

dass kommt ganz auf die Prüfer an. Im schlimmsten Fall lassen sie dich nicht zu,also hole es lieber schnell nach um auf Nr. Sicher zu gehen!

t124terra  30.06.2011, 23:51

Es kommt nicht auf denPrüfer an. Das Berichtsheft wird nicht vom Prüfer sondern von der zuständigen Kammer geprüft. Es ist ein Ausbildungsnachweis und somit für die Zulassung der Abschlußprüfung notwendig

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Das Berichtheft ist dein Nachweis, das du die Ausbildung korrekt gemacht hast. Liegt es nicht vollständig vor, bekommst du nicht die Zulasung zur Abschlußprüfung.

Grund:

1969 wurd das Berufbildungsgesetz geschaffen. Es passierte der Lapsus, dass bei den Pflichten das Führen der Berichtshefte auf seiten der Azubis, nicht aufgeführt wurde.

Alle Azubis lachten, aber zu unrecht.

Die Ausbildungsordnung verlangt, dass der Azubi ein vollständiges Berichtsheft zur Abschlußprüfung vorlegt und somit beweist das er die Ausbildung durchgeführt hat

Pech für Azubis

imager761  01.07.2011, 00:03

1969 wurd das Berufbildungsgesetz geschaffen. Es passierte der Lapsus, dass bei den Pflichten das Führen der Berichtshefte auf seiten der Azubis, nicht aufgeführt wurde.

Wo hast du denn das Märchen her? In der Fassung von 1969 lautete die Vorschrift des § 39 genauso wie heute - lies Satz 2 mal nach. Damals nannte man das noch Berichtsheft, heute ist es der Ausbildungsnachweis

G imager761

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t124terra  01.07.2011, 00:49
@imager761

§ 39 Prüfungsausschüsse (1) Für die Abnahme der Abschlussprüfung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten. (2) Der Prüfungsausschuss kann zur Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche Stellungnahmen Dritter, insbesondere berufsbildender Schulen, einholen. (3) Im Rahmen der Begutachtung nach Absatz 2 sind die wesentlichen Abläufe zu dokumentieren und die für die Bewertung erheblichen Tatsachen festzuhalte http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__39.html

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Du darfst die Prüfung dann "unter Vorbehalt" machen und bekommst einen Zettel mit, dass Du Dein Berichtsheft bis zu einem bestimmten Termin nachreichen musst.

Schaffst Du diesen Termin dann nicht, gilt die Prüfung als nicht abgelegt.

Sanctuaria  26.03.2015, 14:08

Das war die einzige wirklich hilfreiche informative Antwort hier.

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wird das berichtsheft auf jeden fall verlangt, aber können die mich zu prüfung nicht zulassen wenn es unvollständig ist?

Genau so ist es:

§ 43 (1) BBiG regelt in Satz 2 ausdrücklich, dass du nur dann zur Abschlussprüfung zugelassen wirst, wenn du "die erforderlichen Ausbildungsnachweise geführt hast".

HTH

G imager761

Ja, kann so passieren, denn das Berichtsheft ist eine Dokumentation deiner erlernten und angewandten Arbeitsweise.