Beleidigungen von Kindern gegen Erwachsene?

8 Antworten

Du kannst deinen Vermieter bescheid sagen das er das Regeln soll (ja dafür sind die auch zuständig) falls er nichts macht könnt ihr die Miete kürzen. Anzeigen würde ich nicht. Handgreiflich würde ich auch nicht werden. Das Kind von unseren Nachbarn hat immer ALLE angepinkelt. Erst haben wir mit den Eltern geredet (die kein Verständnis hatten) und dann mit den Vermieter der das dann geregelt hat.

Eltern einfach anzeigen wegen Sachbeschädigung bzw. Beleidigung. Es ist rechtlich nur relevant wem die Kinder gehören und wie hier schon gesagt wurde, die Eltern müssen haften.

Ihr habt euch lange genug aufgeregt. Es wird Zeit zu handeln. Vor Handgreiflichkeitenkann ich nur abraten, auch wenn es noch so sehr in der Hand juckt. Das geht mit Garantie nach hinten los!!! Solche Eltern warten oftmals nur darauf, dass dir die Hand ausrutscht!

Einfach mit Anzeigen überschütten. Wenn du eine gute Rechtsschutz hast, kannst du dich auch mit dem Anwalt beraten. 

Ansonsten hilft leider nur umziehen :-/

miboki  22.04.2016, 17:15

Die Eltern haben weder eine Beleidung noch eine Sachbeschädigung begangen. So eine Anzeige könnte schnell eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung zur Folge haben.

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Ruhig mal die Polizei rufen, wenn man die Kinder beim Beschädigen auf frischer Tat ertappt oder die Beleidigungen und die Lärmbelästigung zu unerträglich wird.

Ansonsten im Notfall einfach an sich abprallen lassen... sind doch nur ein paar dumme Blagen die im Laufe ihres Lebens schon ihre Quittung für ihr respektloses Verhalten bekommen werden ^^

Den Vermieter Bescheid sagen. Wenn es keine Änderung gibt, dann darfst du weniger Miete bezahlen (ich bezahle auch weniger als die anderen :) ist aber nur 10-40 Euro weniger, zumindest bei uns). Jugendamt anrufen und erklären, vllt. Wissen Sie was man machen kann oder sprechen gleich mir den Eltern.

Naja, gegen die Kinder an sich kannst du nichts unternehmen, weil die ja noch unter 14 sind. Allerding haften ja Eltern für ihre Kinder. Du kannst also Schadensersatz gegenüber den Eltern geltend machen, bzw. sie davor warnen. Dann werden sie sicherlich etwas machen.

Du kannst auch das Jugendamt anrufen. Es kann ja nicht sein, dass Kinder so etwas tun. Das heißt, das sie nicht richtig erzogen werden. Also ein Fall fürs Jugendamt. Auch wenn das nicht viel machen wird, ist es auf jeden Fall eine Warnung.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

miboki  22.04.2016, 17:14

Das Gerücht lässt sich nicht totkriegen! Eltern haften nicht für ihre Kinder. Kinder ab 6 Jahren haften im Rahmen ihrer geistigen Entwicklung selber. Es muss schon nachgewiesen werden, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und die Kinder nicht erkennen konnten, dass ein Schaden entsteht. Ein geistig normal entwickelter 7-8 Jähriger weiß, dass man eine Fensterscheibe nicht einschlagen darf. Er haftet somit selber für seine Schäden. 

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Jounuser  22.04.2016, 17:18
@miboki

Und in wie fern soll er für seine Schäden haften?

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miboki  11.05.2016, 14:26
@Jounuser

Ein Mahnbescheid ist 30 Jahre lang vollstreckbar und steht auch in der Schufa. Eines Tages werden die Kinder hoffentlich pfändbare Einkünfte haben.

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