beleidigung per brief

17 Antworten

Es ist so lächerlich, was hier steht.

Beleidigung strafbar?

Meinetwegen, aber das ist mit Abstand das Lächerlichste, was in deutschen Gesetzestexten steht. In meiner Welt ist Beleidigung strafbar - aber nicht mit staatlichen Mitteln. Hallo?? Da sagt ein Erwachsener über den anderen "Määääh, der hat A...loch zu mir gesagt / geschrieben"... - sind wir im Kindergarten, oder was???????

Du hast vermutlich eine Beleidigung (§185 StGB) begangen. Es wäre jetzt wohl das Richtige dazu zu stehen, den Tatbestand einzuräumen, dich bei dem Adressaten zu entschuldigen (und das auch in der Stellungnahme anzukündigen bzw. anzugeben, dass du das gemacht hast) und dann auf eine möglichst geringe Bestrafung zu hoffen.

Du wirst es wohl zugeben müssen. Beleidigung ist nun mal strafbar. Wenn Du ihm unbedingt diese Mitteilung machen möchtest, mach man das ohne Zeugen mündlich, aber doch nicht in einem Brief.

Wenn du deinen Absender nicht geschrieben hast, nur deinen Vornamen.....denke mal, du hast diese Person geduzt und somit wohl kein Fall für das Gericht. Ich staune womit sich unsere Gerichte abgeben. Haben die nichts Besseres zu tun?

Gib es lieber zu. Denke auch mal nicht, daß es für Dich ein Problem werden könnte.

Die Anzeige steht ja nicht im öffentlichen Interesse und wird, denke ich, von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt, wenn es bis dahin überhaupt weiteregeleitet wird.