beleidigung per brief
habe folgende anzeige vom polizeipräsidenten bekommen, zu der ich stellung nehmen soll: ich habe jemandem einen brief geschrieben, in dem ich ihm meine meinung sagen wollte. er hat mich auf grund des briefes wegen beleidigung angezeigt, da ich ihn in diesem brief ein a...loch genannt habe. es ist meine meinung zu der person und ich weiss nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll. ich habe den brief nur mit meinem vornamen unterschrieben. habe keine lust auf irgendwelche gerichtliche schritte. möchte aber auch nichts falsches tun. wie soll ich mich verhalten? alles abstreiten oder zugeben oder ? für antworten wäre ich sehr dankbar... ps. die person ist keine staatliche person sondern alles rein privat...
17 Antworten
Es ist so lächerlich, was hier steht.
Beleidigung strafbar?
Meinetwegen, aber das ist mit Abstand das Lächerlichste, was in deutschen Gesetzestexten steht. In meiner Welt ist Beleidigung strafbar - aber nicht mit staatlichen Mitteln. Hallo?? Da sagt ein Erwachsener über den anderen "Määääh, der hat A...loch zu mir gesagt / geschrieben"... - sind wir im Kindergarten, oder was???????
Du hast vermutlich eine Beleidigung (§185 StGB) begangen. Es wäre jetzt wohl das Richtige dazu zu stehen, den Tatbestand einzuräumen, dich bei dem Adressaten zu entschuldigen (und das auch in der Stellungnahme anzukündigen bzw. anzugeben, dass du das gemacht hast) und dann auf eine möglichst geringe Bestrafung zu hoffen.
Du wirst es wohl zugeben müssen. Beleidigung ist nun mal strafbar. Wenn Du ihm unbedingt diese Mitteilung machen möchtest, mach man das ohne Zeugen mündlich, aber doch nicht in einem Brief.
Wenn du deinen Absender nicht geschrieben hast, nur deinen Vornamen.....denke mal, du hast diese Person geduzt und somit wohl kein Fall für das Gericht. Ich staune womit sich unsere Gerichte abgeben. Haben die nichts Besseres zu tun?
Gib es lieber zu. Denke auch mal nicht, daß es für Dich ein Problem werden könnte.
Die Anzeige steht ja nicht im öffentlichen Interesse und wird, denke ich, von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt, wenn es bis dahin überhaupt weiteregeleitet wird.