Beisitzer Aufgabenfeld etc.

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"Beisitzer" ist eine gern verwendete Bezeichnung für ein Vereinsamt, das nicht durch eine auf sein konkretes Aufgabenfeld hinweisende Benennung bezeichnet werden soll.

Grundsätzlich haben "Beisitzer" Stimmrecht in dem Vereinsorgan, dessen Mitglied sie sind. Weitere Aufgaben müssen ihm durch die Satzung, durch einen Geschäftsverteilungsplan, den sich das betreffende Organ selbst gibt, oder durch besondere Beauftragung durch das Organ zugewiesen werden, andernfalls hat er keine weiteren Aufgaben.

Aber auch wenn er keine besonderen Aufgaben hat, ist ein "Beisitzer" dennoch wichtig, denn seine Stimme kann bei Beschlussfassungen den Ausschlag geben.