Beifreiung vom Rundfunkbeitrag bei Wohnsitz im Ausland, aber Beibehaltung der Wohnung in Deutschland aus steuerlichen Gründen?

8 Antworten

Solange man hier gemeldet ist und keinen ausreichenden Befreiungsgrund hat, muss man weiterzahlen. Ein "Ich wohne hier aber nicht mehr" ist kein ausreichender Grund.

Der Rundfunk kann ja auch nicht überprüfen ob und wann du dich nicht doch hier aufhälst, solange du hier gemeldet bist kannst du Leistungen in Anspruch nehmen.

(und dann wg. steuerlicher Vorteile...Cherry-Picking gibts nicht. Alles oder gar nichts halt. Bedenkt auch dass ihr hier weiter Krankenversicherung zahlen müsst)


saroq 
Fragesteller
 22.12.2021, 20:04

Ich sehe das „Cherry Picking“ eher auf der anderen Seite. Ein tolles Geschäftsmodell; demnächst heißt es im Kino: „Sie sind verheiratet, aber Ihre Frau ist gerade nicht da, und Sie möchten den Film alleine anschauen?“ - Tut mir Leid; Sie müssen trotzdem für zwei Personen zahlen. „Cherry-Picking“ ist nicht.

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LePetitGateau  22.12.2021, 20:05
@saroq

Die Diskussion mit mir bringt nichts. Egal ob es dich ärgert oder dir der Kragen platzt : Du musst es trotzdem zahlen.

Ich bezweifle, dass ihr nach 3 Jahren zurückkommen wollt, und euch dann ein negativer Schufaeintrag Hallo sagt.

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saroq 
Fragesteller
 22.12.2021, 20:22
@LePetitGateau

Ärgern tut mich das nicht wirklich. Nur wundern. - Aber weil man sich hier für Themen anmelden muss, an denen man interessiert ist, wird mir Vieles klar. Alles gut ;-).

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Ich würde auch sagen, das es gezahlt werden muß. Ihr seid in Deutschland mit einer Wohnsitz gemeldet und das reicht doch schon.

Ich bin kein Fan von diesen Rundfunkgebühren, aber ich finde schon, das es euer Problem ist, wenn ihr woanders seid.

Wenn ich im Urlaub bin, dann wird mir das auch nicht angerechnet.. :)

Ja, exakt so ist es. Ich habt einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland, also seid ihr abgabepflichtig.

Und ja, unter anderem deswegen wird die Rundfunkgebühr ja so heftig kritisiert, genauso wie in den Fällen, in denen kein Empfangsgerät bereit steht. Der Hintergrund in beiden Fällen ist, dass es für die zuständigen Stellen halt organisatorisch kaum machbar ist, zu überprüfen, ob wirklich kein Gerät bereit steht, oder ob in einer Wohnung wirklich keiner wohnt, aber das ändert halt auch nichts daran, dass ein Bürger für etwas zahlt, das er halt einfach nicht nutzt / nutzen kann.

Es bringt aber nichts, sich darüber aufzuregen; diverse Verfahren laufen zu diesem Thema und vielleicht wird die Gesetzgebung dazu ja irgendwann mal geändert, aber im Moment ist es nun einmal so. Ich würde euch empfehlen, den Wohnsitz abzumelden (und übrigens dauert es meiner Erfahrung nach auch dann noch noch mehrere Monate, bis man vom Rundfunkbeitrag abgemeldet ist, schnell arbeiten die Leute da nicht!). Und wenn nicht, müsst ihr euch mal ausrechnen, wieviel von den Steuereinsparungen abzüglich der Rundfunkgebühren noch übrig bleiben.

Bei mir war es kein Problem, mich bei der damaligen GEZ abzumelden, obwohl ich nach meinem Umzug nach Thailand weiterhin eine Meldeanschrift in Deutschland und dies der GEZ auch mitgeteilt hatte .

Das ist aber schon ueber 20 Jahre her. Moeglicherweise hat sich da inzwischen etwas geaendert.

Du hast dort den Wohnsitz, also zahlst Du auch.

Egal wie oft oder gar nicht Du da bist.

WS hier behalten, um Steuern zu sparen..aber dann nicht die Verpflichtungen haben wollen, die das mit sich bringt..das funktioniert nicht.

Dein Problem, Du zahlst.


saroq 
Fragesteller
 22.12.2021, 19:53

Ich verstehe den Zusammenhang zwischen „Steuern sparen“ und für etwas zahlen, dass ich nicht in Anspruch nehmen kann nicht.

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LePetitGateau  22.12.2021, 19:55
@saroq

"Wer in Deutschland gemeldet ist kann von Rechten Gebrauch machen, hat aber auch sämtlicher seiner Pflichten zu erfüllen" Fraglich was daran nicht zu verstehen ist in dem Kontext

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