Bei Umzug recht auf Kindergartenplatz?
Unser Sohn ist 1,5 und wird zurzeit noch von den Großeltern betreut. Wir wollten ihn mit 2,5 in den Kindergarten bringen und hatten auch schon einen recht sicheren Platz. Kurzfristig ziehen wir jetzt aber im August um. Aus der Stadt auf's Land. Meine Frage: Hat man bei Umzug einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz? Immerhin wäre es ja auch schon möglich, dass unser Kind bisher im Kindergarten betreut wird und wir niemanden haben der auf das Kind aufpasst. Laut der Kindergartenleiterin ist aber in den nächsten zwei Jahren so gut wie nichts frei. Dabei dachte ich, bei Umzug hat man Anspruch auf einen Platz in der Gemeinde. Vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen.
4 Antworten
Ein Recht schon, aber das haben auch andere, die nicht umziehen, daher landest du auf der Warteliste. Schließlich können die anderen wartenden Mütter nichts für deinen Umzug. Selbst wenn dein Kind jetzt schon im Kiga wäre...wo kein Platz ist, ist kein Platz.
Ich hab meinen Sohn noch ein 3/4 Jahr in den alten Kindergarten fahren müssen, bevor im neuen einer frei war...und den habe ich auch nur aus Dringlichkeitsgründen bekommen, bei uns wurde da dann nämlich noch in arbeitende (in meinem Fall damals sogar alleinerziehende, was mich noch weiter vorrücken liess) und nicht arbeitende Mütter unterschieden.
Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (nicht Kindergartenplatz). Sprich doch mal bei der Stadt/Gemeinde vor, und frag nach einer Tagesmutter. Die Klage sollte der Letzte Schritt sein.
Ein Recht schon, aber wenn kein Platz vorhanden ist, dann ist nun mal kein Platz vorhanden.
Es gibt Eltern, die melden ihre Kinder bereits 10 Tage nach der Geburt im Kindergarten an, damit diese einen Platz für ihr Kind haben, wenn dieses z.b. 2,5 Jahre ist!
Du hast schon ein recht darauf, aber nicht genau da wo du einen haben willst. Immerhin hast du ja bereits einen platz.
Wenn wo anders kein platz frei ist, ist keiner frei.