Kindergarten darf Kinder nicht rauswerfen?!
Eine Bekannte mußte ihr Kind aufgrund Arge-Forderung in den Kindergarten geben, weil es keine andere freie Stelle gab in eine Kita in ihrem "Problemvirtel".
Nach 2 Monaten nun, erfolgte dort auf die 3-jährige Tochter von einem anderen 6-jährigen Buben ein tätlicher Übergriff, regelrechter Gewaltausbrauch mit mehrfachen Schlägen, zuletzt mithilfe einer Schippe, bei dem der Tochter ein Zahn ausbrach. Obwohl dies früh geschah und die Tochter noch mittags aus dem Mund blutete wurde meine Freundin auch nicht angerufen, auch kein Arzt.
Ich war selbst mit zu einem Gespräch mit der Leiterin, wo diese bestätigte, daß dieser Junge eben bekannterweise verhaltensauffällig ist, sich auch nicht entschuldigte, auch seine Mutter keinerlei Reaktion auf den Vorfall zeigte als ein "-Pha- ... nicht mein Problem - "
Weil die Kindergartenleiterin zu verstehen gab, daß sie das andere Kind "zwar auch gern rauswerfen würde, weil es bei ihm öfter vorkommt, sie aber kein Personal für Einzelbetreuung hat, ein Rauswurf ihr aber gesetzlich nicht möglich sei", hat meine Freundin natürlich sofort ihr Kind aus dieser Einrichtung abgemeldet, selbst wenn sie nun keinen Pfennig mehr von der Arge bekäme.
Meine Frage ist nur ob es denn wirklich stimmt, daß einer Kindergartenleiterin faktisch die Hände gebunden sind und sie auch nachweislich mehrfach verhaltensauffällige Kinder nicht rauswerfen darf (wo doch andererseits meinem Sohn in der Schule bei tätlichem Fehlverhalten ein Schulverweis drohen würde). Hat uns hier die Kindergartenleiterin belogen oder bleibt den friedfertigen Kindern nur die Wahl zwischen Opferrolle im Kindergarten oder Kürzung des H4-Satzes ... Ich bin zur Zeit außer mir was in Deutschland inzwischen so abgeht.
1 Antwort
Die Verträge sind tatsächlich nicht so einfach kündbar. Aber das Problem ist ja nicht unbedingt das Kind, sondern die schlechte Betreuungslage im Kindergarten. Wo sollen denn auch lebhafte, verhaltensauffällige u.s.w. Kinder sozialen Umgang lernen, wenn nicht im Kindergarten? Wenn es ihnen schon von zu Hause nicht mitgegeben wurde?
Schwerwiegender ist das scheinbare Desinteresse der Kindergärtner, wofür ja eindeutig die nicht versorgte Verletzung spricht. Ein Arzt wäre vermutlich nicht gleich nötig gewesen, zu dem hätte man auch die Mutter mit der Kleinen gehen lassen können.
Was das eindeutig ist, ist eine Aufsichtspflichtverletzung. Und da geht der Weg zuerst zu den Kindergärtnerinnen, dann zur Leiterin und dann zum Jugendamt. Es gibt leider keine Qualitätskontrolle für Kindergärten, das Jugendamt hat dennoch die Pflicht, bei solchen Verstößen einzugreifen, wenn es die Einrichtung selbst nicht tut.
Und eine Kürzung des AlgII kommt nur in Frage, wenn es eine Pflichtverletzung seitens der Bezieherin gab. Und das wäre in dem Fall durchaus nicht zwingend anzunehmen. Dafür müsste sie dem Jobcenter aufs Dach steigen.
Es ist hierzulande wie überall: Für Rechte muss man kämpfen.