Bei einer Vorfälligkeitsentschädigung muss ich auch noch zusätzlichen Zinsen zahlen?

2 Antworten

Die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) unterliegt strengen Regeln, Richtlinien und Vorschriften zum Schutz der Verbraucher (natürlich) und der Banken (vor Klagen der Kundschaft).

Stark vereinfacht wird die VFE wie folgt berechnet:

Die VFE ist der kumulierte Zinsbertrag, berechnet vom Tag der Darlehensrückzahlung bis zum Tag, an dem das Darlehen aus der Zinsbindung läuft (Restlaufzeit). Grund hierfür ist, daß die Banken das Geld, das sie Dir als Darlehen gewähren, über den Kapitalmarkt mit gleicher Laufzeit (=fristenkongruent) einkaufen müssen. Dafür zahlen sie an einen Anleger (Verkäufer des Geldbetrags) Zinsen. (= Einstandssatz) Auf diesen Einstand wird eine Zinsmarge (für allg. Kosten, Personal- und Raumkosten, Risikokosten und Gewinn etc.) aufgeschlagen und Dir als Effektivzins für das Darlehen in Rechnung gestellt.

Wenn Du Dein Darlehen also vor Auslauf der Zinsbindung zurückzahlst, wird unterstellt, daß der Anleger gar kein Interesse an einer vorzeitigen Rückzahlung seiner Geldanlage hat. Daher schaut die Bank nach, welcher ZIns aktuell für die Anlage von Geldern für die Restlaufzeit bezahlt wird. Die Bank hat ja den Rückzahlungsbetrag quasi "übrig'".

Und jetzt kommt es darauf an, wie sich der Zinsmarkt seit Darlehensabschluß verändert hat. Dabei git es ja nur 3 Möglichkeiten: Das Zinsniveau ist gleich geblieben, ist gestiegen oder gefallen. Folgende Szenarien sind denkbar:
a) Darlehenszins ist höher als der Anlagezins: Es entsteht der Bank ein Schaden, den sie Dir als VFE in Rechnung stellt.
b) Darlehenszins ist gleich bzw. c) niedriger als der Anlagezins. Die Bank kann (was sie aber i.d.R. nicht tut), Dir einen möglichen Gewinn als VFE auch auszahlen.

Tatsächlich ist die Berechnung von VFE ein hochkomplexer Vorgang, da VFE auch abgezinst und diskontiert (für jedes Jahr der Restlaufzeit) werden müssen. Über die Berechnung gibt Dir die Bank schriftlich Auskunft.

Viel Spaß beim Nachrechnen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nein, in der Vorfälligkeitsentschädigung sind die Zinsen eingerechnet.