Befristeter Arbeitsvertag - abwarten oder zusagen?
Hallo, ich habe derzeit einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 28.02.2024.
Ob dieser verlängert wird, kann mir keiner sagen, da der Betrieb derzeit nicht wo gut läuft, wie er es sollte und ein Einstellungsstop bis Ende April 2024 verhängt wurde.
Mit meinem Chef habe ich schon mehrmals gesprochen und er meinte das würde zum Schluss erst entschieden werden.
Der Personalchef hat die Liste mit allen Namen bei sich liegen und es dauert noch.
Ich war jedoch natürlich schon auf der Suche nach Alternativen und habe jetzt ein Angebot vorliegen.
Derzeit Arbeite ich in 2-Schicht und beim neuen Arbeitgeber normal Schicht, habe einen unbefristeten Vertrag und nahezu das selbe Gehalt.
Starten soll ich zum 01.02.2024
Würdet ihr abwarten oder dem neuen AG sofort zusagen?
6 Antworten
Wenn du gerne bleiben willst, spiele mit offenen Karten.
"Lieber Noch-Arbeitgeber, ich fühle mich hier sehr wohl und würde gerne länger bleiben. Allerdings brauche ich Sicherheit. Ich habe ein anderes Angebot vorliegen und werde es annehmen, wenn ich von Ihnen nicht bis (Ende der Woche) einen unbefristeten Vertrag vorliegen habe."
Mag sein, dass du dich damit selbst zumAbschuss freigibst, es wurden aber auch schon Leute übernommen, nachdem sie solch ein Ultimatum gestellt haben.
In jedem Fall solltest du dich nicht länger hinhalten lassen, falls es in deinem befristeten Vertrag keinen Kündigungsverzicht gibt, musst du spätestens Anfang Januar kündigen, um am 1.2. im neuen Job anfangen zu können...
Der Frage entnehme ich, das es dir sehr gut gefällt bei deinem jetzigen AG (?), daher würde ich noch etwas warten.
ich würde zusagen. Die vage Aussicht beim bisherigen Arbeitgeber wäre mir zu unsicher.
Auch wenn dir die Arbeit beim aktuellen AG gefällt, würde ich dir zur Zusage des neuen Angebots raten.
Zusagen auf der Stelle.
Du hast dort deutlich bessere Konditionen. Du verdienst fast das Gleiche , mußt aber nicht mehr Wechselschicht arbeiten. Du bekommst einen normalen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Sofort zusagen. !
Den derzeitigen Arbeitsvertrag mußt Du nicht einmal kündigen, er endet von selbst.