Bedingte Geschäftsfähigkeit beantragen?
Hallo
Ich habe heute erfahren, dass man auch als Minderjähriger, mit dem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten natürlich, eine "bedingte Geschäftsfähigkeit" erlangen kann. Dazu ist eine Prüfung der kaufmännischen Fähigkeiten des Jugendlichen durch das Vormundschaftsgericht erforderlich. Wie genau läuft eine solche Prüfung ab. Muss ich mir das als viel Papierkram, oder eher als persönliches Gespräch vorstellen ?
3 Antworten
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Ganz einfach:
Ohne positive Rückmeldung der Schule gibt's vom Familiengericht keine Genehmigung.
Das Familiengericht will nämlich sichergehen, dass Deine schulischen Leistungen darunter nicht leiden.
Das gibt es nicht. Das einzige, das es gibt, ist eine partielle volle Geschäftsfähigkeit für den Betrieb eines selbstständigen Erwerbsgeschäftes. Zumindest in Deutschland.
Du bist schon bedingt Geschäftsfähig, das ist man Automatisch ab 7 Jahren (wenn ich mich nicht irre).
Sorry, dann geht es um die Volle Geschäftsfähigkeit, auf jedenfall so, das man uneingeschränkt geschäftlich handeln darf
Ich glaube das musst du beim Familiengericht beantragen, wie genau weiß ich leider nicht.
Vielen Dank für die Antwort, kannst du die Rolle, welche die Meinung der Schule dabei spielt bitte ausführen ?