Bauschutt vergraben erlaubt?


27.10.2020, 13:12

Hallo, kleines Feedback:

wir haben mit den damaligen Verkäufern nun geredet. Einen gerichtlichen weg wollten wir nicht gehen da dies ja auch zeit geld und Nerven kostet. Es wird ein Bodenaustausch an den belasteten Stellen vorgenommen. Die Kosten tragen, die Verkäufer, wir helfen allerdings mit.

Danke an alle Für eure Hilfe

10 Antworten

Natürlich ist so etwas nicht erlaubt. Und ich teile deine Meinung, dass hier eine Täuschung vorliegt.

Der Verkäufer müsste mindestens die Entsorgungskosten tragen.


Lilly606 
Fragesteller
 20.07.2020, 09:32

Danke , ja der Meinung bin ich auch, es ist für uns auch ein Problem selbt dabei mitzuhelfen. Nur wahrscheinlich wird sich die Verkäuferin dagegen wehren.

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archibaldesel  20.07.2020, 09:33
@Lilly606

Der Kaufvertrag kommt mir etwas seltsam vor. Habt ihr wirklich einen notariellen Kaufvertrag und eine entsprechende Grundbucheintragung?

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Lilly606 
Fragesteller
 20.07.2020, 09:39
@archibaldesel

Ja, es wurde ein Notarieller Kaufvertrag gemacht, und wir wurden auch im Grundbuch eingetragen. Sind die Formulierungen soweit denn rechtens? oder kann man ggf den Kaufvertrag anfechten?, kommt es dann zu einer neuverhandlung? Oder kann man Schadensersatz geltend machen ?

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OldWiseGuy  20.07.2020, 09:43
@Lilly606

Naja, dann müsste man nachweissen, dass die VErkäufern davon wusste. Und das ist schwer bis unmöglich. Wenn die sagt, dass sie das nicht wusste.... wie will man den Beweis führen?

Normalerweise geht das Grundstück "mit allen Lasten und Pflichten" über beim Verkauf.

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archibaldesel  20.07.2020, 09:45
@Lilly606

Die Frage ist, ob der Haftungsausschluss für Mängel rechtens ist. Dazu müsste sich ein Anwalt die Formulierung anschauen. Aber selbst wenn nicht, würde dies nicht zu einer automatischen Unwirksamkeit des Vertrages führen, weil der Vertrag sicher auch eine salvatorische Klausel enthält, in der festgelegt wird, dass genau dies nicht passiert.

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FordPrefect  20.07.2020, 09:59
@archibaldesel
Die Frage ist, ob der Haftungsausschluss für Mängel rechtens ist.

Das ist im Immobilienrecht möglich. Allerdings können Ansprüche wegen Arglist etc. natürlich vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Aber das liegt die Beweislast beim Erwerber - was bei vergrabenen Gegenständen auf einem Grundstück kaum zu erbringen sein wird. Und wegen 2 Autobatterieen und etwas verbuddelter Teerpappe wird niemand einen Verkauf rückgängig machen. Evtl. müsste der VK deren Entsorgung übernehmen, aber die € 100.-- rechtfertigen wohl kaum einen jahrelangen Prozessweg.

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ICH würde mich an deiner Stelle ruhig verhalten. Es ist dein Grundstück und wenn du nun Aufsehen erregst, kann es passieren das man dich in die Pflicht nimmt die Schadstoffe (Batterien) zu entsorgen. Wenn es nur Bauschutt ist, früher war es üblich ihn so zu entsorgen.


Lilly606 
Fragesteller
 20.07.2020, 09:27

Danke für deine Antwort, ja das ist meine sorge. Wenn ich nun zum Anwalt gehe, leitet der das an behörden weiter? Vielleicht weil er es muss ? Das mit dem Bauschutt ist für uns das geringere Problem, soweit es sich nur um Steine oder Holz Handelt. Problem ist, wir wollten ein paar Obstbäume Pflanzen und haben nun Angst , dass Schadstoffe ins Grundwasser oder die Früchte gelangen könnten.

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Zitat: "Im Kaufvertrag heißt es "gekauft wie gesehen"."

Das steht tatsächlich so im NOTARIELLEN Kaufvertrag drinne? Mag ich doch sehr zu bezweifeln oder meinst du das eher umgangssprachlich?

Wende dich an den Notar, mit dem ihr den Vertrag erarbeitet habt. Bei Problemen mit dem Grundstück hilft er auch nach dem Kauf weiter.

Irgendwie ahne ich aber, dass garkein notarieller Kaufvertrag gemacht wurde oder? In dem Fall ist euer ganzer Handel nicht rechtskräftig, da in Deutschland der Kaufvertrag einer Immobile zwingend der notariellen Beurkundung bedarf. Vgl. dazu BgB § 311b Abstaz 1.

Ansosnten ist meines Wissens nach auf im Altlastenregister eingetragene Altlasten zwingend vom Verkäufer hinzuweisen (er kann sich nich mit "wusste ich nicht" rausreden). Wenn allerdings nichts da eingetragen ist, müsste man ihm nachweisen, dass er davon Kenntnis hatte.


Lilly606 
Fragesteller
 20.07.2020, 09:31

Im Notariellen Kaufvertrag steht : "Der Käufer/ die Käuferin hat den Kaufgegenstand genau besichtigt und kauft Ihn, wie er liegt und steht .Alle Ansprüche und Rechte ween Sachmängeln am Kaufgegenstand werden hiermit vollumfänglich ausgeschlossen. " abgekürzt in meinen worten also "gekauft wie gesehen"

Danke für den tipp mit dem Notar, das Problem ist, die Verkäuferin und der notar kennen sich privat ...

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Callidus89  20.07.2020, 09:47
@Lilly606

Dass das so eindeutig im Vertrag geschrieben steht, macht es dir jedenfalls nicht leichter. Ich hab noch kein Grundstück gekauft, aber solche Klauseln scheinen ja üblich zu sein.
Das schützt den Verkäufer aber nicht gegen den Vorwurf der arglistigen Täuschung. Wusste er davon oder hätte er davon wissen können, weil es aufgrund der vorherigen Grundstücksnutzung zu erwarten gewesen wäre, kannst du von ihm Schadensersatz fordern, sofern er dir das verschwiegen hat. Hat er es dir aber gesagt oder steht irgendwo im Kaufvertrag, dass da möglichweise sowas im verborgenen liegt, hast du aber schlechte Chancen.

Wichtig ist nun: Rechtsbeistand holen, das Grundstück nicht weiter verändern, alles in Bild und Schrift sorgfältig dokumentieren. Kommt es zum Rechtsstreit, werden wahrscheinlich Gutachter darüber entscheiden, ob der Verkäufer diese Umstände hätte erahnen müssen.

Als Notar sollte man gegenüber persönlichen Interessen erhaben sein, also allein dem Recht verpflichtet. Hast du den Eindruck, dass der Notar aufgrund der persönlichen Verbindung für dich zum Nachteil handelt, macht er sich sicher irgendwie rechtlich angreifbar. In dem Fall ist der Gang zu einem Anwalt unerlässlich.

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Oponn  20.07.2020, 10:24
@Callidus89

Die Aufgabe des Notars ist schlicht die Beurkundung des Vertrages. Der muss rechtskonform sein. Ob der für eine Seite besser oder schlechter ist, muss den Notar nicht interessieren.

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Callidus89  20.07.2020, 10:57
@Oponn

Nichts anderes hab ich behauptet. Danke für deine Bestätigung.

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Oponn  20.07.2020, 11:06
@Callidus89

Nicht?

Hast du den Eindruck, dass der Notar aufgrund der persönlichen Verbindung für dich zum Nachteil handelt, macht er sich sicher irgendwie rechtlich angreifbar.
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lesterb42  20.07.2020, 10:25
Bei Problemen mit dem Grundstück hilft er auch nach dem Kauf weiter.

Mit absoluter Sicherheit nicht. Wenn die Vertragsparteien in Streit geraten ist der Notar raus.

Ich hab noch kein Grundstück gekauft,

Das merkt man. Hier zu einem Gutachterstreit zu raten ist unsinnig, weil teuer.

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Callidus89  20.07.2020, 11:07
@lesterb42

Selbstverständlich hilft der Notar weiter, soweit es um den Vertrag geht. Alles andere ist natürlich nicht sein Aufgabengebiet.

Außer sich von einem Anwalt beraten zu lassen. rate ich hier zu garnichts. Ich habe jediglich aufgeführt, wohin die Reise gehen kann. Nebenbei: Woher willst du wissen, dass ein Rechtsstreit zu Risikoreich wäre? So genau hat uns der Fragesteller das garnicht beschrieben, dass wir dazu eine Aussage treffen könnten, ob sich das Risiko eines Rechtsstreites lohnt, oder man es doch besser auf sich beruhen lässt.

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lesterb42  20.07.2020, 11:46
@Callidus89
Selbstverständlich hilft der Notar weiter,

Pustekuchen. Der GF ist als Eigentümer im Grundbuchg eingetragen. Die Abwicklung des Vertrages damit erledigt. Meinst du der Notar sieht sich noch die Autobatterien an? Und die beien Nummernschilder sind nun doch eher lächerlich. Vieleicht finden sich auch noch ein paar volle Hundekacktüten, die er nach eine Rechtsstreit dem Voreigentümer in Rechnung stellen will.

Woher willst du wissen, dass ein Rechtsstreit zu Risikoreich wäre?

Was genau hast du an "Garantien werden keine gegeben" nicht verstanden?

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Hm, da würde ich einen Fachanwalt einschalten.

Das kann ganz blöde nach hinten losgehen. Wenn die Behörde das mitbekommt, dann musst du evtl. das Grundstück von den Giftstoffen befreien lassen und das wird extrem teuer.

Mein Tipp: Nimm den Kaufvertrag und geh zu einem Anwalt. Da kommt es auf jeden Satz und jedes Wort an.


Lilly606 
Fragesteller
 20.07.2020, 09:25

Danke für deine Antwort, der weg zum Anwalt bleibt wohl nicht aus. Wieviel kann die entsorgung denn kosten? Und der Anwalt ?

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OldWiseGuy  20.07.2020, 09:28
@Lilly606

Also wenn ihr das selber entsorgt, dann kostet das nicht viel. Eisen, Bauschutt, Teerpappe kann man hier kostenlos abgeben. Batterien kosten ein paar Euro.

Aber wollt ihr echt 2000 qm umgraben?

Den Schutt kann man auch drin lassen. Ist füher meist gemacht worden. Allerdings meist nahe am Haus.

Anwalt kostet die Erstberatung vielleicht mal 200 Euro. Habt ihr eine Rechtschutzversicherung?

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Lilly606 
Fragesteller
 20.07.2020, 09:35
@OldWiseGuy

Das Problem wird es sein, die 2000m² umzugraben. Und man weiß ja auch nicht wieviel da zusammenkommt, das zeug ist ja mit erde übergeschüttet, wenn man nur 10 cm abtragen würde liegen wir ja schon bei 200m³, und gibt es auflagen , bis welche tiefe man graben muss? Hilfreich wäre natürlich wenn die Verkäuferin sagt, wo was liegen könnte damit man gezielter suchen kann. Nur dann würde sie ja zugeben dass sie davon weiß und könnte rechtlich belangt werden ? Die Steine würden wir auch lassen. Der Bauscutt ist eher die Jahrzenhte über angefallen und sehr verstreut. Zum teil auch Plastikmüll... Eine Rechtsschutzversicherung haben wir leider keine.:/

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Unbelasteter Bauschutt ist oft üblich, bei Ausffüllungen.
Matall oder gar Batterien gehören sicherlich nicht dazu.

Jetzt müßte erstmal geklärt werden, wer Batterien vergraben
hat, der Bauunternehmer oder die Vormieter.
Eigentlich wäre Anzeige fällig, aber es wird schwierig'werden
den Verursacher zu finden.
Klar müsste sein, das der Vorbesitzer die Entsorgung tätigen
muss, das geht aber nur, wenn du unmittelbar dafür sorgst
sonst bleibt es bei dir hängen.      

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lilly606 
Fragesteller
 20.07.2020, 17:20

Danke dir , ja das mit dem Bauschutt (steine etc) das ist nicht das ganz große Problem, eher die giftigen Abfälle, danke für den tipp mit dem sofort handeln :), Ich werde berichten wie es ausgeht.

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