Babysitter - Gewerbe, Gewerbeschein und Firmenname?
Hallo,
ich bin gelernter Sozialassistent und momentan in der Ausbildung zum Erzieher.
Ich möchte gerne etwas Geld dazuverdienen, und habe auf Ebay-Kleinanzeigen eine Anzeige zur Kinderbetreuung geschaltet.
Kur darauf wurde diese gelöscht mit dem Hinweis, dass es sich um ein Gewerbe handelt und somit ein Impressum mitsamt all meiner Privaten Daten fehlt.
Ich habe darauf hin eine Beschwerde eingereicht, als Antwort kam darauf:
“Deine Anzeige wurde gelöscht, da sie nicht unseren Nutzungsbedingungen entsprach. Als Freiberufler bist du gesetzlich verpflichtet deinen Anzeigen ein vollständiges Impressum hinzuzufügen. Dieses sollte aussagekräftig sein und den vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname), sowie die Postadresse enthalten. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. Zusätzlich nennst du bitte für die Kontaktaufnahme eine Telefonnummer oder deine E-Mail-Adresse.”
Dann kam gerade eine weitere Antwort, die sagt:
"Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit um eine Dienstleistung handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung einen Gewerbeschein und ein aussagekräftiges Impressum, mit Firmennamen und einer ladungsfähigen Adresse. Nähere Informationen gibt dir dazu dein zuständiges Gewerbeamt."
Meine Frage ist, stimmt dies so? Muss ich für einen kleinen 10, 20€ Babysitter “Job” tatsächlich all meine Privaten Daten, meinen Nachnamen, meine Private Handynummer, meine Private Adresse, meine Private E-Mail öffentlich für jeden zugänglich und sichtbar veröffentlichen? Und damit riskieren, betrugen und belästigt zu werden? Und benötige ich tatsächlich einen Firmennamen und ein Gewerbeschein?
Nochmal zum Verständnis, es geht ums Babysitten neben Studium bzw. Ausbildung.
Kein Au-Pair, kein regelmäßige Kinderbetreuung über Jahre, Keine Kinderfrau oder ähnliches, sondern nur eine Betreuung für ein, zwei Stunden, falls Eltern mal ausgehen wollen, oder einen Termin haben.
3 Antworten
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Zu dem Punkt 5 Ist es eine einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang? gilt folgendes:
Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens ( § 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).
Obwohl zusammenveranlagte Ehegatten ihre Nebeneinkünfte addieren müssen, gelten die o. g. Grenzen von 410€/820€ sowohl für Alleinstehende als auch für – zusammenveranlagte – Ehepaare. Sie verdoppeln sich nicht.
Es handelt sich bei den € 410 € um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d. h.: Bei Überschreitung Besteuerung des gesamten Gewinns.
Es sind zwar aus Vereinfachungsgründen bis 410€ Gewinn im Jahr einkommensteuerfrei, jedoch mußt du ab dem ersten Auftrag trotzdem dein Gewerbe bei deiner Stadt bzw. bei deiner Gemeinde angemeldet haben😥
Viel Erfolg damit wünscht dir siola55
Du bietest eine gwerbliche Dienstleistung an, weil du Geld verdienen willst. Ob 10€ oder 1000€ ist dabei erst einmal unwichtig.
Okay, kann ich einsehen.
Ich kann aber nicht einsehen, warum ich einen Firmennamen brauche oder warum ich meine gesamte Privatadresse für jeden sichtbar öffentlich machen muss.
Privatadresse meines Zuhauses, meine private Handynummer usw.
Es wäre ja noch was anderes, wenn man einstellen könnte, dass nur ernsthafte Interessanten diese Daten sehen könnten, also nur diejenigen, die meine Dienste beanspruchen wollen.
Aber dies ist ja bei Ebay Kleinanzeigen nicht so.
Boah, keine Ahnung wo du die findest. Überall im Netz z.B.
Du kannst dich bei der IHK in deiner Umgebung informieren. Die sagen dir dann auch, ob du das einfach so machen darfst, bzw. was zu beachten ist :)
An sich ist mir die Sache schon klar, Meldepflicht usw., ich würde die Tätigkeit sicherlich auch anmelden.
Ich verstehe nur nicht die Sache mit dem öffentlichen Preisgeben Privater Daten.
So kann man doch nie als Privatperson irgendwas machen. Oder würdest du deine Private Adresse, wo du und deine Kinder wohnen, preisgeben? Oder deine Private Handynummer?
Zumal ich auch nicht wüsste, was ich mit den Firmennamen machen soll. Was soll ich da angeben? Ich habe keine Firma und kann somit weder einen Firmennamen noch Firmenadresse angeben.
Das ist jetzt nicht speziell an dich gerichtet, sondern nur allgemeiner Frust, aber wie schwer man es einen in Deutschland macht, ein wenig Geld neben Studium und Ausbildung zu erbringen, unfassbar.
Der Text vom Link redet aber ausschließlich von Betreibern von Internetseiten, ich sehe da den Zusammenhang mit meinem Fall nicht.
Ich habe keine Firma und kann somit weder einen Firmennamen noch Firmenadresse angeben.
Das wäre dann Schwarzarbeit.
Die Firma bist du selber (wenn du dein Gewerbe angemeldet hast) und daraus ergibt sich dann auch deine Firmenanschrift.
Ach so, die gewerbliche Steuernummer habe ich vergessen. Die brauchst du dann auch.
ich sehe da den Zusammenhang mit meinem Fall nicht.
Der Gesetzgeber schon:
Vor allem Verkaufsplattformen wie Online-Shops und Suchmaschinen müssen ein Impressum angeben. Aber auch Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. benötigen ein Impressum, wenn das Konto auch gewerblich, beispielsweise für Stellenanzeigen, genutzt wird.
Dazu zählt natürlich auch eine Anzeige in eBay Kleinanzeigen, wenn Du wie in Deinem Fall gewerblich tätig werden willst, also brauchst Du auch eine Gewerbeanmeldung und ein Impressum.
Okay, das macht dann Sinn. Danke für die Aufklärung.
Aber ich habe vor einigen Jahren schon mal Nebenbei ab und an gebabysittet, dies auch angemeldet, und noch nie musste ich tatsächlich solch Private Daten öffentlich machen.
Nochmals, nicht an dich speziell gerichtet, aber bei solch Hürden kann ich JEDEN verstehen, der Schwarz arbeitet und keinen Bock auf sowas hat.
Meine Güte, es geht um das ein, zweimalige Babysitten, sodass ich neben Ausbildung mal was nebenbei habe.. Dafür möchte ich mit der Preisgabe meiner Privaten Daten nicht sonstwas riskieren.
So viele junge Frauen berichten davon, wie sie nach einschalten solcher Anzeigen belästigt werden. Stellt euch mal vor, diese Junge Frauen würde dann noch ihre Adresse usw. preisgeben (müssen). Gruselig.
Das muss am Ende jeder für sich wissen. Du musst ja auch keine Plattformen wie Ebay nutzen. :)
Sicherlich nicht, mir geht es hier aber eher ums Prinzip, zum einen, weil mir die gesetzlichen Grundlagen nicht geläufig waren, und zum anderen, weil es mich so geärgert hat, und auch, weil es eben vor wenigen Jahren so lange überhaupt kein Thema war, nie und nirgendwo ;) .
Aber auf jeden Fall danke an euch für eure Aufklärung, auch wenn es mich nicht zufrieden stellt.
Hallo,ich gebe Geochelone vollkommen Recht.
Alles Gute
Danke für die Antwort!
Desses war ich mir aber schon bewusst, mir geht es hauptsächlich um den Firmennamen und Firmenadresse, die ich angeben soll, obwohl ich keine Firma besitze, sowie dem öffentlich für jeden und jedem sichtbaren Preisgeben meiner Privatadresse, in der ich und meine Kinder wohne, sowie meiner Privaten Handynummer, da ich keine weitere Nummer habe.
Ist es wirklich Gesetzlich Pflicht, dass diese für das Anbieten eines Babysitters veröffentlicht werden müssen?
Und seit wann? Ich habe bis vor 3, 4 Jahren bereits Jahrelang gebabysittet, es auch angemeldet, und Anzeigen auf Ebay Kleinanzeigen geschaltet, und noch nie, auf keiner Seite musste ich je solche Daten Preisgeben, zumindestens nicht öffentlich für jeden Sichtbar.