BAB wenn zu Vater kein Kontakt?

2 Antworten

Wenn Du keinen Kontakt zum Vater hast, woher willst Du dann wissen, dass er nicht Leistungsfähig wäre ?

Im übrigen wäre wenn dann nicht nur der Vater, sondern beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet, vorausgesetzt es läge Leistungsfähigkeit vor, aber BAB - ginge dann vor.

Es kommt auch auf deine eigene Nettovergütung an, bekommst Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 € im Monat, steht dir unter 25 zumindest das Kindergeld zu.

Besteht kein Kontakt zu den Eltern und der Aufenthalt ist dir auch nicht bekannt, dann solltest Du das auch so in deinem BAB - Antrag angeben und wenn es auf einem separaten Blatt Papier ist, dann sollte sich die Agentur für Arbeit um die benötigten Information von den Eltern kümmern.

Hallo,

wenn Du offiziell BAB beantragst, ist Dein Vater in seiner Aufklärung zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn er Dir persönlich nicht helfen will, kann das Amt ihn mal schriftlich zur Mitwirkung auffordern. Wenn auch das nichts hilft, muss eine Aufklärung ggf. über das Familiengericht erzwungen werden.

LG