Autounfall HILFE?

3 Antworten

Sie hat's richtig gemacht, er falsch.

Er hat gewendet, wenn ich es richtig verstanden habe. Wenden an Ampelkreuzungen ist in der Regel nicht verboten, allerdings ist hierbei besondere Vorsicht geboten. Nach rechts abbiegende Verkehrsteilnehmer, deren Fahrspur man gegebenenfalls kreuzt, muss man auf dem Schirm haben.

Als Rechtsabbiegerin mit grüner Ampel und entsprechendem leuchtenden Pfeil muss deine Freundin die Kreuzung natürlich insoweit im Auge behalten, dass sie auf Fehler der anderen Verkehrsteilnehmer reagieren kann (daher angemessene Geschwindigkeit und Umsichtigkeit - wie in jeder anderen Situation auch), aber sie hatte ganz klar Vorfahrt. Sie darf also zügig die Kreuzung passieren.

Ob sie noch irgendwie auf den anderen Verkehrsteilnehmer hätte reagieren können, muss gegebenenfalls geklärt werden, aber ich nehme mal an, dass ihr in dem Fall keine Teilschuld droht. Aber ohne die Situation bis ins Detail zu kennen, kann man das natürlich nicht mit Sicherheit sagen.

So oder so: Sie sollte versuchen, das Ganze nicht so sehr an sich heranzulassen. Die Aufregung bringt ihr rein gar nichts.

Mit welchem Auto ist sie denn nun kollidiert? Dem silbernen oder dem schwarzen?! Und wer hat die Spuren gewechselt?


iMrHunter 
Fragesteller
 21.01.2024, 01:37

Kein Spurwechsel hat stattgefunden also sie fährt ja von einer spur bigt sie rechts ab auf eine Zweispurige fahrbahn und der schwarze ist ihr dann seitlich reingefahren.

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T3Fahrer  21.01.2024, 01:42
@iMrHunter

Dann hat er - der Schwarze - natürlich Schuld. Er hat gewendet: erhöhtes Gefahrenpotential, erhöhte Sorgfaltspflicht.
Eine grüne Ampel (bei deiner Freundin) gibt freie Fahrt und man muss da niemanden mehr berücksichtigen.

War keine Polizei da? Was wurde ggf gesagt?

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iMrHunter 
Fragesteller
 21.01.2024, 01:52
@T3Fahrer

Leider nein die polizei meint ezu ihr solang es keine verletzten gibt müsst ihr nur einen Unfallbericht ausfüllen und das mit der Versicherung klären.

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iMrHunter 
Fragesteller
 21.01.2024, 02:03
@T3Fahrer

Ja das problem ist hier in Österreich darf ich das Filmmaterial absolut keinem Zeigen oder als Beweis benutzen für die Versicherung. Danke Österreich eben

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Ich weiß nur wie es in Deutschland ist, aber ich gehe davon aus, dass es in Österreich genauso ist.

Da es ein grüner Leuchtpfeil ist darf (genauer gesagt: muss) sie ohne weiteres Anhalten oder Vorfahrt gewähren passieren (anders ist es bei einem Grünpfeilschild, dort muss man immer einmal anhalten und darf nur fahren, wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist). Daher wüsste ich hier nicht, was man ihr vorwerfen könnte. Der U-Turn muss in so einer Situation verboten sein oder es wäre ein Fehler in der Verkehrsplanung, wovon ich mal nicht ausgehe