Autoreparatur auf gemietetem Stellplatz?
Guten Morgen,
ich wollte vorhin an meinem Wagen die Scheinwerfer wechseln. Dafür musste ich zuerst das eine Rad abmontieren, um die Stoßstange auf der Seite zu entfernen, habe es wieder angeschraubt und die andere Seite aufgebockt, um dort die Stoßstange abzumontieren.
Nun kam der Vermieter und hat mir das mit der Begründung verboten, wenn ich das mache, macht es nächste Woche jeder. Der Parkplatz befindet sich in einem Innenhof mit 20 anderen Plätzen.
Nun habe ich niemanden belästigt, ich habe keinen Lärm veranstaltet, es sind keine Flüßigkeiten ausgelaufen und im Vertrag steht nichts davon, das Reparaturn explizit verboten sind. Dort wird nur aufgeführt " Vermietet wird auf ... zur Unterstellung eines PKW's mit Kennzeichen ... ".
Da ich nun keinen Streit heraufbeschwören möchte, möchte ich wissen, wie hier die Rechtslage ist. Der Wagen muss TÜV bereit gemacht werden, da er noch keine Kennzeichen hat und nicht zugelassen ist. Dafür MUSS ich die Scheinwerfer zwingend wechseln, kann dies aber nun nicht mehr, da er mir das verbietet. Ein Wechsel in der Werkstatt kostet unsummen, das habe ich ihm versucht zu erklären, auch das es nicht lange dauert (~3 Stunden höchstens). Nein, keine Einsicht, ich hab das Auto abzubocken und die Arbeiten sofort zu unterlassen.
Wie ist hier die rechtliche Lage, wenn absolut nichts im Vertrag steht? Müssen Reparaturen, auch wenn es kleine sind, dort explizit verboten werden oder gilt hier: er ist Eigentümer, ergo sagt er was ich darf und was nicht?
Wenn dem so ist, muss ich einen anderen Weg finden. Ich finde es nur schade.
2 Antworten
Dort wird nur aufgeführt " Vermietet wird auf ... zur Unterstellung eines PKW's mit Kennzeichen ... ".
Und eben dafür ist der Platz gemietet, zum Abstellen eines KFZ. Dafür und für nichts anderes. Der Vermieter hat völlig Recht. Macht das einer mach es noch einer, bald macht es jeder und gar nicht lange kommt am WE noch der Kumpel von Nachbar A und der Cousin von Nachbar B und ruckzuck gleicht das Ganze mehr einer Bastelbude als einem Stellplatz.
Dafür MUSS ich die Scheinwerfer zwingend wechseln, kann dies aber nun nicht mehr, da er mir das verbietet. Ein Wechsel in der Werkstatt kostet unsummen
Das muß man eben auf sich nehmen wenn man ein Auto besitzt. Man kann auch in so eine Selbermacher Werkstatt gehen.
Man muss mir dann mal jemand erklären, warum in anderen Foren die Aussagen überwiegen, das rechtlich gesehen kleinere Reparaturen nicht verboten werden können. Bringt mir natürlich absolut gar nichts, da er in einem Falle meiner Zuwiderhandlung einfach den Vertrag kündigt. Ich finde es dennoch schade, denn man steht sich hier als Bürger gegenseitig im Weg. Ich nehm das jetzt so hin, kündige den Platz selber. In den 3 Monaten Kündigungsfrist werde ich eine andere Lösung finden müssen. Trotzdem danke für die Aufklärung. :)
Ist vom Vermieter kleinlich aber er ist im Recht. Reparatur ist nicht Unterstellen.