Automatisch Anwalt nach Jura Studium?

3 Antworten

In Deutschland ist es nicht automatisch der Fall, dass man Anwalt wird, nachdem man Jura studiert hat. Um als Anwalt arbeiten zu können, muss man zusätzlich eine praktische Ausbildung absolvieren und bestimmte Prüfungen ablegen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Jurastudiums, muss man eine zwei- bis dreijährige Referendarausbildung absolvieren, die sowohl einen praktischen als auch einen theoretischen Teil umfasst. Dieser praktische Teil besteht in der Regel aus einer Tätigkeit als Rechtsreferendar bei einem Gericht oder einer Anwaltskanzlei. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung kann man die so genannte "Erste Juristische Prüfung" ablegen.

Eine weitere Voraussetzung, um als Anwalt arbeiten zu können, ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Hierfür muss man die "Zweite Juristische Prüfung" ablegen und sich erfolgreich bei einer Rechtsanwaltskammer bewerben.

Es ist also erst nach Abschluss der Referendarausbildung,bestehen der "Erste Juristische Prüfung" und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, dass man als Anwalt arbeiten kann in Deutschland.

Woher ich das weiß:Recherche

Man muss ein Jurastudium, das 2. Staatsexamen und ein Rechtsreferendariat erfolgreich absolvieren. 

Nein. Es gibt in Deutschland das erste juristische Staatsexamen nach dem theoretischen Studium und das zweite juristische Staatsexamen, welches erst nach dem sogenannten Rechtsreferendariat, einer zusätzlichen praktischen Ausbildung bei Gericht und/oder in einer Rechtsanwaltskanzlei, abgelegt werden kann. Nach dem ersten Staatsexamen ist man Jurist, nach dem zweiten Staatsexamen ein sogenannter Volljurist. Das zweite Staatsexamen ist Voraussetzung, um in Deutschland als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar tätig werden zu dürfen.