Autokauf Steuerhinterziehung?

3 Antworten

Man hat grundsätzlich Anspruch auf eine Rechnung. Ich bin zwar vom Fach, aber in Österreich, daher kann ich für Deutschland nicht sagen, ob als Privater auch. Bei Barzahlung hast Du auf jeden Fall Anspruch auf einen entsprechenden Beleg.

Aber wenn Du nichts Schriftliches hast, wieviel Du ihm gegeben hast, dann sitzt Du bei einer Rückabwicklung am kürzeren Hebel.

PS Gewerblicher Händler oder war das ein Privatmann?


M111evo  28.10.2023, 16:32
Man hat grundsätzlich Anspruch auf eine Rechnung.

Und eben das ist für Deutschland nicht zutreffend.

https://debitoor.de/gruenderlounge/rechnungsstellung/rechnung-an-privatperson

Quittung ja, Rechnung nein.

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Naimrif  28.10.2023, 16:35
@M111evo

Okay, drum habe ich das ja eingeschränkt. In Österreich wurde das vor einigen Jahren geändert; vorher hatten auch nur Unternehmer Rechnungsanspruch. Jetzt muss man an Unternehmer unaufgefordert und an Nichtunternehmer auf Wunsch eine Rechnung ausstellen.

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M111evo  28.10.2023, 16:36
@Naimrif

Wie geschrieben, Recht in Ö ≠ Recht in D.

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ich habe geschrieben und angerufen das ich eine richtige Rechnung möchte und diese könnte er mir im Nachhinein nicht ausstellen.

Korrekt.

https://debitoor.de/gruenderlounge/rechnungsstellung/rechnung-an-privatperson

was ist wenn ich jetzt sage ich will die Rechnung aber bekomme sie nicht ?

Dann ist das so.

Mund was ist wenn ich das Auto zurück gebe und die mir das ganze Geld nicht mehr auszahlen weil der ja so viel weniger rein geschrieben hat?

Wie kommst Du auf die Idee, dass Du das Auto zurückgeben könntest?

Du könntest den Kaufpreis im Vertrag korrigieren und das mitzeichnen lassen.