Autobahn reinfahren?

6 Antworten

Theoretisch müsste man anhalten. Dann hast du aber keine Chance mehr überhaupt rein zu kommen.

Also Gas geben, dir eine Lücke suchen und einordnen, auch wenn du dabei etwas über die Linie fahren musst.

Aber keinesfalls einfach für länger auf dem Standstreifen mitfahren!

Wenn du dir noch eine Lücke suchen kannst, dann die Geschwindigkeit so anpassen, dass du noch rein kommst.

Wenns zu knapp ist, lieber keinen Unfall riskieren und langsamer werden. Vielleicht fährt einer links rüber und lässt dich noch rein. Wenn du am Ende des Beschleunigungs-Streifens angekommen bist und dich keiner reingelassen hat, dann lieber anhalten.

Normaler passiert das eher selten auf Autobahnen, weil die meist Mehrspurig sind und man man gegenseitig aufpasst. Öfters sehe ich es aber auf 2 Spurigen Bundesstraßen/Landstraßen mit Beschleunigungs-Streifen.

Wie gesagt, lieber nichts riskieren und anhalten. Im Notfall benutzt du einfach den Standstreifen zum Beschleunigen, in der Praxis ist das eigentlich egal. Offiziell nicht erlaubt, aber hey, wie es halt am sichersten ist

roboboy  31.05.2020, 20:42

Im Gesetzt steht erstmal nur, dass es absolut verboten ist, auf der Autobahn oder der Ein/Ausfahrt anzuhalten.

Es steht des weiteren drin, dass der Standstreifen nicht zur Fahrbahn gehört. Aber im Bußgeldkatalog ist ein Befahren des Standstreifens mit 10€ hinterlegt. Das Anhalten auf der Autobahn kostet mal eben 35€. Merke: Auf der Autobahn hält man nicht an. Wenn dir da hinten einer reinknallt bist du komplett Schuld.

Sowieso: Wenn man von Anfang an Vollgas gibt, haben selbst Untermotorisierte Kleinwagen am Ende des Beschleunigungsstreifens 110-120km/h drauf. Gerade auf einer vollen Autobahn wird eine solche Geschwindigkeit Rechts so gut wie nie gefahren. Also findet einfach euer Gottverdammtes Gaspedal, das kann man bis unten durchdrücken. Und ein normaler Benzin-Motor dreht auch seine 6500 U/min-die kann man auch nutzen, die Beißen nicht.

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VINC767  31.05.2020, 21:58
@roboboy

Wie gesagt, normalerweise passiert das auf Autobahnen ja nicht. Mir selber ist es auch noch nie passiert. Trotzdem würde ich lieber auf dem Standstreifen weiterfahren als rauszuziehen und mir jemand mit von der Seite reinknallt, weil er keine Ahnung von Autofahren hat.

Praxis und Theorie sind zwei unterschiedliche Dinge. Diese Frage habe ich mir damals in der Fahrschule auch gedacht. Wenn man aber mal fährt, wird man schon bemerken, dass dich eigentlich jeder reinlässt, bzw. man die Geschwindigkeit hat um reinzukommen. Wie gesagt.. aber es gibt auch Idioten auf der Straße.

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roboboy  31.05.2020, 22:44
@VINC767

Die Idioten sind das Problem. Der letzte Teil war auch nicht gegen dich gerichtet, sondern ist allgemein zu verstehen. Vor allem kann man auch den ganzen Beschleunigungsstreifen nutzen. Gerade Nachts gibt es hier Stellen, da ist es extrem frei, Geschwindigkeiten von 240+ normal-auf der Rechten Spur. Wer da einfach direkt am Anfang der Auffahrt komplett rauszieht, den kann es böse erwischen.

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Stadewaeldchen  01.06.2020, 09:29
@roboboy
Im Gesetzt steht erstmal nur, dass es absolut verboten ist, auf der Autobahn oder der Ein/Ausfahrt anzuhalten.

Welches Gesetz soll das denn sein? Mal abgesehen davon dass man wenn man Vorfahrt gewährt wartet und nicht hält. Genau so wie bei einem Stau. Da kachelst du ja auch nicht einfach hinten drauf, weil man ja nicht anhalten darf...

Das Anhalten auf der Autobahn kostet mal eben 35€. Merke: Auf der Autobahn hält man nicht an. Wenn dir da hinten einer reinknallt bist du komplett Schuld.

Im Leben nicht.

Was machst du eigentlich an einer Stelle wo es gar keinen Standstreifen gibt? Oder wenn dort ein Pannenfahrzeug steht?

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roboboy  01.06.2020, 12:39
@Stadewaeldchen

Welches Gesetz soll das denn sein? 

Die StVO. Im BGB wirds wohl kaum drin stehen.

Mal abgesehen davon dass man wenn man Vorfahrt gewährt wartet und nicht hält.

Er hält. Die Verkehrssituation erfordert es nicht, dass er anhalten muss. Er könnte auch weiter fahren. Übrigens lernt man in der Fahrschule-und das seit über 50 Jahren-Wenn man nicht weiß, ob man auffahren kann, wartet man vorne am Beschleunigungsstreifen und Beschleunigt dann so, dass man sich Problemfrei Einfädeln kann, wenn der Streifen zu Ende ist.

Im Leben nicht.

Gutes Argument.

Was machst du eigentlich an einer Stelle wo es gar keinen Standstreifen gibt? Oder wenn dort ein Pannenfahrzeug steht?

Ich hatte bisher niemals die Situation, dass ich zu inkompetent war, den Verkehrsfluss abzuschätzen, einzuschätzen, an welcher Stelle ich mich einfädeln kann (auch wenn diese ein kurzes Befahren des Standstreifens erforderte) und gleichzeitig die Strecke bis dahin zu überblicken.

Und sollte es dann nach einer kurzen Einschätzung zu einem Problem kommen, gehe ich so vor, wie man es in der Fahrschule lernt.

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Stadewaeldchen  01.06.2020, 15:31
@roboboy
Die StVO. Im BGB wirds wohl kaum drin stehen.

In der StVO steht an keiner Stelle, das es " absolut verboten ist, auf der Autobahn oder der Ein/Ausfahrt anzuhalten".

Was aber in der StVO steht ist einmal (§2)

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Der Standstreifen darf zum Fahren also gar nicht benutzt werden. Und in §18 heißt es dann

(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Daher ist

Er hält. Die Verkehrssituation erfordert es nicht, dass er anhalten muss. Er könnte auch weiter fahren.

falsch, denn er kann nicht weiterfahren (jedenfalls nicht legal).

Zum Thema Warten, halten, parken siehe: https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2015/10/16/halte-ich-eigentlich-immer-wenn-ich-stehen-bleibe/

Versteh m ich nicht falsch, ich sehe es in etlichen Fällen nicht als problematisch an und sicher wird man auch selten ein Bußgeld dafür kassieren. Vor allem wenn man nur ein paar Meter auf der Standspur fährt. Erlaubt ist es deshalb aber noch lange nicht.

Problematisch finde ich es aber, wenn du hier falsche Behauptungen aufstellst wie etwa das bloßes anhalten (zum Zweck der Vorfahrtgewährung!) ein Bußgeld nach sich zieht.

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roboboy  01.06.2020, 23:53
@Stadewaeldchen

In der StVO steht an keiner Stelle

§18, Absatz 8

Da steht extrem klar, dass ein Anhalten verboten ist.

Ob du es nun so hindrehst, dass der Fahrer schon zu unfähig war, am Anfang des Beschleunigungsstreifens zu erkennen, dass er sich nicht einfädeln kann, und er deshalb widerrechtlich halten muss, oder ob er einfach zu unfähig war, sich einzufädeln, spielt dabei erstmal keine Rolle. Es ist genau so verboten, wie in eine Kreuzung einzufahren, welche bereits blockiert ist. Denn es ist sau gefährlich.

Problematisch finde ich es aber, wenn du hier falsche Behauptungen aufstellst wie etwa das bloßes anhalten (zum Zweck der Vorfahrtgewährung!) ein Bußgeld nach sich zieht.

Das tut es-denn wie gesagt, halten-oder warten-oder wie auch immer du es nennst, ist verboten, außer natürlich, du kannst nicht weiter fahren.

Ebenso schwachsinnig ist es zu behaupten, dass es ein Bußgeld nach sich zieht, wenn du kurz weiter über den Beschleunigungsstreifen hinaus fährst. Das gibt es in der Praxis nicht, wird so gelehrt und ist sogar begründbar:

§34 StGB. Du wägst die Gefahr ab, welche ein stehen bleiben-egal ob warten oder halten, nach sich ziehen. Keiner rechnet damit, es kann zu einem Folgenschweren Unfall und somit zur Gefahr für Leib und Leben kommen. Das Rechtsgut, welches du sozusagen überschreitet, wäre eine lichte Ordnungswidrigkeit, welche keine Gefahr für dich oder andere mit sich zieht, sofern die Situation übersichtlich ist. Natürlich-bei 20 Meter Sichtweite im Nebel sollte man vielleicht nicht über die Standspur ziehen.

Es gibt genug Gründe, welche hier nicht nur Praktisch-sondern auch theoretisch gegen deine Auffassung sprechen.

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Stadewaeldchen  02.06.2020, 00:21
@roboboy
Da steht extrem klar, dass ein Anhalten verboten ist.

Da steht das halten verboten ist, nicht anhalten. Halten ist ein freiwilliges Anhalten ohne verkehrsbedingten Gurnd.

und er deshalb widerrechtlich halten muss

Wer anhält um Vorfahrt zu gewähren hält nicht, sondern wartet.

Das tut es-denn wie gesagt, halten-oder warten-oder wie auch immer du es nennst, ist verboten, außer natürlich, du kannst nicht weiter fahren.

Auf der Autobahn ist nur halten verboten, warten nicht. Wäre ja auch unsinnig, denn sonst dürfte man ja auch am Stauende nicht anhalten.

Ebenso schwachsinnig ist es zu behaupten, dass es ein Bußgeld nach sich zieht, wenn du kurz weiter über den Beschleunigungsstreifen hinaus fährst.

Der Bussgeldkatalog sieht 75€ vor.

Es gibt genug Gründe, welche hier nicht nur Praktisch-sondern auch theoretisch gegen deine Auffassung sprechen.

Meine Aufassung steht aber so in der StVO.

StGB 34 hat mit der Geschichte hier übrigens rein gar nichts zu tun

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Bei Stau auf der rechten Spur fährst du den Beschleunigungsstreifen bis ganz vorne durch und versuchst dort auf die Autobahn zu fahren (Nicht auf die Standspur fahren!). Solltest du nicht reinkommen, dann kommst du ganz vorne auf der Beschleunigungsstreifen zum stehen, bis du die Möglichkeit hast die Autobahn zu befahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Entweder etwas langsamer werden oder den Standstreifen mitnehmen. Wenn du stehen bleibst oder zu langsam wirst läufst du Gefahr, dass der Nächste, der auf den Beschleunigungsstreifen fährt, dir gehörig in die Karre rast.

Nicht anhalten, zur Not noch ein STÜCKCHEN über den Standstreifen. Wenn du anhältst, hast du nicht genügend Geschwindigkeit und es scheppert.