Auto Versicherung - Kündigung?

3 Antworten

nein kannst du nicht.

Weil sich nicht die Betragsklasse deine Fahrzeuges von der Versicherung erhöht hat.

Das Fahrzeug ist in der selben Beitragsklasse geblieben-

Nur der Schadenfreiheitsrabat hat sich geändert.

Beispiel: dein Vater hatte 50% = das Fahrzeug wurde für das Jahr 2023 mit mit einem Beitrag für 1000 € eingestuft= also hat dein Vater 500€ gezahl- er at selöbstständig die Prozent weg genomen- also zahlt er wieder die von der Versicheung geforderten 100 % . Das isz also ein andere Sachverhalt.

Hätte die vErsicherung die beiträge erhöht- also wenn sie gesagt hätte die 100% sind cniht mehr die 1000€ sonden 1010 € - ja, dann kann man das Sonderkündigungsrecht benutzen. ( die neuberechnung kommt bei den Versicherungen glaub ich zum Dezember hin- wenn ihr glückt hab, wird da der Beitrag dann etwas höhe, dann kannst du kündigen)

Meine Info war, dass ich vom Sonderkündigungsrecht gebraucht machen darf

Diese Info ist falsch.

Ja wir haben selbst entschieden zur anderen Versicherung zu gehen, es ist und bleibt aber eine Beitragseröhung.

Nein ist es nicht, zumindest keine die eine Sonderkündigung zur Folge hat. Sonst könnte man ja auch jederzeit kündigen indem man einfach die Fahrleistung hochsetzt, einen jungen Fahrer einträgt etc.

Wäre beim Unfall ja das gleiche.

Auch das nicht.

Meine Frage: Kann ich von dem Sonderkündigungsrechts gebraucht machen oder nicht?

Nein, es liegt ja keine Erhöhung vor, sondern eine Neuberechnung auf die aktuelle (schlechtere) SF-Klasse.