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Auto und Roller in der Tiefgarage?

gefragt von SpiridonLouis am 11.04.2008 um 17:51 Uhr

Wenn man ein kleines Auto hat und den Roller vor das Auto stellt ohne dass der Platz, der einem "gehört" überschritten wird und man andere nicht behindert, darf man das dann, oder muß man dadurch auch mehr Parkplatzmiete bezahlen?


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kaYce
beantwortet von kaYce am 11. April 2008 17:53
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Man bezahlt doch für eine bestimmte Fläche Miete, auf der du stellen darfst was du willst und wenn es deine Möbel sind...

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 11. April 2008 19:53

so isses


mitra54
beantwortet von mitra54 am 11. April 2008 17:53
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Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Du behinderst ja niemanden und nimmst nur diesen einen Parkplatz in Anspruch.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 11. April 2008 17:56
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kein problem, dass ist in großstädten in den tiefgaragen gang und gäbe.

auch autoreifen werden da abgstellt und fahrräder, ist ja deine gemietete fläche.


anonym
beantwortet von roger1975 am 11. April 2008 17:57
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das darf man du hast den platz ja gemietet


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 11. April 2008 17:53
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Wenn Du niemanden damit behinderst dürfte das kein Problem sein, denn wenn Du ein größeres Auto hättest wäre der Platz ja auch voll belegt. Außerdem sieht man auch viele, die z.B. Reifen und andere Dinge vor ihren Autos lagern.





regideur
beantwortet von regideur am 11. April 2008 17:54
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Das ist möglich. Du zahlst ja für den Platz und nicht das Du darauf nur dieses oder jenes abstellen darfst. Es ist aber KEINE 2. Abstellkammer! In diesen Örtlichkeiten gibt es meist eine sehr strenge Brandvorschrift die dieses verbietet.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 11. April 2008 20:20

Wo steht denn eine derartige Auslegung? Eine Garage bzw. deren Stellplätze sind für KFZ (ausser Gas - und auch da gibt es bereits Ausnahmen) zugelassen. Soweit die Stellfläche nicht überschritten wird, können dort auch mehrere Motorräder und/oder PKWs stehen.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 11. April 2008 20:35

Genau meine Meinung! Es kann aber auch geregelt sein z.B. in der Hausordnung/Mietvertrag... das kein Hausrat auf diesen Plätzen gelagert werden dürfen. Das ist mir der Fall und hat auch schon für Ärger gesorgt, wenn auch nicht bei mir.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 11. April 2008 17:55
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Wenn ich der Vermieter wäre, würde ich sagen: ja, mehr bezahlen. Ich denke aber, dass du einen dauerhaft markierten Stellplatz angemietet hast; wenn dieser nicht überschritten wird, dürften keine weiteren Kosten anfallen. In einer geschlossenen Garage kann man ja auch unterbringen, was reinpasst.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. April 2008 17:56
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war bei mir auch so, aber beruhige dich, du bezahlst ja den Parkplatz und nicht die Anzahl der Fahrzeuge


hajottka
beantwortet von hajottka am 11. April 2008 18:16
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Ich glaube, Du hast den Platz und nicht das Anrecht auf nur Einstellen eines Fahrzeuges gemietet. Wenn Du zwei Smarts hintereinander dort einstellen kannst, ist das doch eine tolle Sache!!


gnat01
beantwortet von gnat01 am 11. April 2008 18:22
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Das "Raumeigentum" deines Vermieters unterteilt sich in "Wohnungseigentum" = Sondereigentum an einer Wohnung, dass zu reinen Wohnzwecken dient, und "Teileigentum" = Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. So weit so gut. Dein Garagenstellplatz ist also Teileigentum. Und hierzu solltest Du Deinen Vermieter fragen, ob zur Nutzung des Teileigentums in der sog. "Gemeinschaftsordnung" (sie ist vergleichbar mit der Satzung eines Vereins, sie regelt das Verhältinis der Eigentümer untereinander) irgendwelche Vereinbarungen bezüglich des Stellplatzes getroffen worden sind (es könnte ja sein, dass dort steht, dass nur "ein" Fahrzeug abgestellt werden darf. aber beruhige dich! ist eher unwahrscheinlich) Fazit: Um 100% sicher zu sein, solltest Du Deinen Vermieter bzw. den Hausverwalter fragen, ob dort irgendwelche Vereinbarungen getroffen worden sind. Allgemein mit ja oder nein kann man Deine Frage also nicht beantworten.... LG


anonym
beantwortet von tawimik am 27. Juni 2008 15:43
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zu oben , möbel sind nicht einzustellen. ich gehe von einer sammelgarage aus und da darf nur nicht brennbare materialien gelagert werden, noch nicht mal autoreifen. räder und dachboxen sind allerdings erlaubt ... eigentlich bekloppt aber so ist es... und ich würde auch sagen, der tg platz ist angemietet und kann mit einem auto, oder einem auto und einem roller oder fahrrad genutzt werden....





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