Wenn man ein kleines Auto hat und den Roller vor das Auto stellt ohne dass der Platz, der einem "gehört" überschritten wird und man andere nicht behindert, darf man das dann, oder muß man dadurch auch mehr Parkplatzmiete bezahlen?

Man bezahlt doch für eine bestimmte Fläche Miete, auf der du stellen darfst was du willst und wenn es deine Möbel sind...
Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Du behinderst ja niemanden und nimmst nur diesen einen Parkplatz in Anspruch.
kein problem, dass ist in großstädten in den tiefgaragen gang und gäbe.
auch autoreifen werden da abgstellt und fahrräder, ist ja deine gemietete fläche.

Wenn Du niemanden damit behinderst dürfte das kein Problem sein, denn wenn Du ein größeres Auto hättest wäre der Platz ja auch voll belegt. Außerdem sieht man auch viele, die z.B. Reifen und andere Dinge vor ihren Autos lagern.

Das ist möglich. Du zahlst ja für den Platz und nicht das Du darauf nur dieses oder jenes abstellen darfst. Es ist aber KEINE 2. Abstellkammer! In diesen Örtlichkeiten gibt es meist eine sehr strenge Brandvorschrift die dieses verbietet.
Wo steht denn eine derartige Auslegung? Eine Garage bzw. deren Stellplätze sind für KFZ (ausser Gas - und auch da gibt es bereits Ausnahmen) zugelassen. Soweit die Stellfläche nicht überschritten wird, können dort auch mehrere Motorräder und/oder PKWs stehen.
regideur am 11. April 2008 20:35 Genau meine Meinung! Es kann aber auch geregelt sein z.B. in der Hausordnung/Mietvertrag... das kein Hausrat auf diesen Plätzen gelagert werden dürfen. Das ist mir der Fall und hat auch schon für Ärger gesorgt, wenn auch nicht bei mir.

Wenn ich der Vermieter wäre, würde ich sagen: ja, mehr bezahlen. Ich denke aber, dass du einen dauerhaft markierten Stellplatz angemietet hast; wenn dieser nicht überschritten wird, dürften keine weiteren Kosten anfallen. In einer geschlossenen Garage kann man ja auch unterbringen, was reinpasst.

war bei mir auch so, aber beruhige dich, du bezahlst ja den Parkplatz und nicht die Anzahl der Fahrzeuge

Ich glaube, Du hast den Platz und nicht das Anrecht auf nur Einstellen eines Fahrzeuges gemietet. Wenn Du zwei Smarts hintereinander dort einstellen kannst, ist das doch eine tolle Sache!!

Das "Raumeigentum" deines Vermieters unterteilt sich in "Wohnungseigentum" = Sondereigentum an einer Wohnung, dass zu reinen Wohnzwecken dient, und "Teileigentum" = Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. So weit so gut. Dein Garagenstellplatz ist also Teileigentum. Und hierzu solltest Du Deinen Vermieter fragen, ob zur Nutzung des Teileigentums in der sog. "Gemeinschaftsordnung" (sie ist vergleichbar mit der Satzung eines Vereins, sie regelt das Verhältinis der Eigentümer untereinander) irgendwelche Vereinbarungen bezüglich des Stellplatzes getroffen worden sind (es könnte ja sein, dass dort steht, dass nur "ein" Fahrzeug abgestellt werden darf. aber beruhige dich! ist eher unwahrscheinlich) Fazit: Um 100% sicher zu sein, solltest Du Deinen Vermieter bzw. den Hausverwalter fragen, ob dort irgendwelche Vereinbarungen getroffen worden sind. Allgemein mit ja oder nein kann man Deine Frage also nicht beantworten.... LG
zu oben , möbel sind nicht einzustellen. ich gehe von einer sammelgarage aus und da darf nur nicht brennbare materialien gelagert werden, noch nicht mal autoreifen. räder und dachboxen sind allerdings erlaubt ... eigentlich bekloppt aber so ist es... und ich würde auch sagen, der tg platz ist angemietet und kann mit einem auto, oder einem auto und einem roller oder fahrrad genutzt werden....
so isses