Auto und Roller in der Tiefgarage?

11 Antworten

Wenn ich der Vermieter wäre, würde ich sagen: ja, mehr bezahlen. Ich denke aber, dass du einen dauerhaft markierten Stellplatz angemietet hast; wenn dieser nicht überschritten wird, dürften keine weiteren Kosten anfallen. In einer geschlossenen Garage kann man ja auch unterbringen, was reinpasst.

Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Du behinderst ja niemanden und nimmst nur diesen einen Parkplatz in Anspruch.

Das "Raumeigentum" deines Vermieters unterteilt sich in "Wohnungseigentum" = Sondereigentum an einer Wohnung, dass zu reinen Wohnzwecken dient, und "Teileigentum" = Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. So weit so gut. Dein Garagenstellplatz ist also Teileigentum. Und hierzu solltest Du Deinen Vermieter fragen, ob zur Nutzung des Teileigentums in der sog. "Gemeinschaftsordnung" (sie ist vergleichbar mit der Satzung eines Vereins, sie regelt das Verhältinis der Eigentümer untereinander) irgendwelche Vereinbarungen bezüglich des Stellplatzes getroffen worden sind (es könnte ja sein, dass dort steht, dass nur "ein" Fahrzeug abgestellt werden darf. aber beruhige dich! ist eher unwahrscheinlich) Fazit: Um 100% sicher zu sein, solltest Du Deinen Vermieter bzw. den Hausverwalter fragen, ob dort irgendwelche Vereinbarungen getroffen worden sind. Allgemein mit ja oder nein kann man Deine Frage also nicht beantworten.... LG

Wenn Du niemanden damit behinderst dürfte das kein Problem sein, denn wenn Du ein größeres Auto hättest wäre der Platz ja auch voll belegt. Außerdem sieht man auch viele, die z.B. Reifen und andere Dinge vor ihren Autos lagern.

Das ist möglich. Du zahlst ja für den Platz und nicht das Du darauf nur dieses oder jenes abstellen darfst. Es ist aber KEINE 2. Abstellkammer! In diesen Örtlichkeiten gibt es meist eine sehr strenge Brandvorschrift die dieses verbietet.

wolli3454  11.04.2008, 20:20

Wo steht denn eine derartige Auslegung? Eine Garage bzw. deren Stellplätze sind für KFZ (ausser Gas - und auch da gibt es bereits Ausnahmen) zugelassen. Soweit die Stellfläche nicht überschritten wird, können dort auch mehrere Motorräder und/oder PKWs stehen.

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regideur  11.04.2008, 20:35
@wolli3454

Genau meine Meinung! Es kann aber auch geregelt sein z.B. in der Hausordnung/Mietvertrag... das kein Hausrat auf diesen Plätzen gelagert werden dürfen. Das ist mir der Fall und hat auch schon für Ärger gesorgt, wenn auch nicht bei mir.

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