Auto Beim Händler gekauft aber MTK an. Darf ich Auto zurückgeben?
Hey zusammen,
ich hatte mir ein Auto bei einem Händler auf Finanzierung gekauft. Auto wurde einwandfrei damals angezahlt. Beim Abholen war die Mtk an. Händler meinte, die Übernehmen die Kosten für die entstandene Mtk und ich soll zu einem Mercedes Händler in meiner Nähe gehen. Ich habe aber bei der nachhause fahrt vom Händler auch eine nicht komplett funktionierende Servolenkung und ein sehr lautes Turbo pfeifen entdeckt. Bevor ich das Auto bekommen habe, hatten Sie die Steuerkette neu gemacht. Aufjedenfall hab ich jetzt 3 Fehler so bei der Anzahlung nicht beim Auto vorhanden waren. Jeden Tag telefonier ich mit Mercedes Händlern und meinem Autohändler. Stand jetzt. Mein Autohändler wäre bereit 2 std für die Diagnostizierung der Probleme zu zahlen bei Mercedes. Die sollen Meinem Händler dann einen Kostenvoranschlag schicken mit der Einschätzung der Reparaturkosten. Kein Mercedes Autohaus akzeptiert die 2 Stunden bei mir, da es unmöglich ist in 2 stunden alle Ursachen meiner Fehler zu finden. Ich habe kein Bock mehr auf so ein Kinderscheiß. Die verursachen voll die Schäden und sind nicht bereit vernünftig die Kosten für eine Diagnostizierung zu tragen. Da diese ganzen Probleme davor nicht bei der Anzahlung damals vorhanden waren und jetzt schon. Kann ich das Auto abgeben und endlich meine Ruhe haben? Ich hab ehrlich keine Lust mehr auf den ganzen Stress. Das Auto habe ich jetzt genau 1 Woche.
Danke im Voraus!
Was ist Mtk?
Motorkontrolleuchte
2 Antworten
Moin,
das Auto kannst du bis 2 Wochen nach Kauf ohne Angaben von Gründen zurückgeben (§355 BGB).
Ein Musterschreiben findest du hier: https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_widerrufsrecht/form_widerrufsrecht_node.html
Natürlich könntest du auch eine Nacherfüllung nach §439 BGB verlangen, aber so wie sich das schildert würde ich diese Route nicht gehen wollen (insb. wenn ich den Wagen noch so zurückgeben kann)
Nicht vergessen den Schriftverkehr mit dem Händler per Einschreiben zu tätigen als Beweis in einem eventuellen Gerichtsverfahren.
Grüße
Also so wie ich das verstehe gilt auch da die 14-Tages Regelung. Wie aber auch schon andere geschrieben haben: Am besten einen Anwalt fragen, lieber die 100€ für ne Erstberatung ausgeben als sich nachher dann mit dem Händler rumzuärgern.
Sorry dass die Rückantwort etwas gedauert hat, bin etwas angeschlagen.
Grüße
Der Händler hat ja ein bezauberndes Wunschdenken. Lass' dich von dem nicht ver4rschen. Er muss dir ein Jahr lang Gewährleistung geben, wenn es nicht gerade die typischen Verschleißteile sind.
Und da er dir das Auto nicht in dem versprochenen Zustand ausgeliefert hat, kannst du ggf. auch vom Vertrag zurücktreten. Ich würde einfach mal bei einem Anwalt eine Erstberatung einholen.
Aber im Internet steht dass das gilt wenn ich das Auto übers Internet gekauft habe. Ich war ja vor Ort beim Händler. Gibt es einen anderen Paragraph oder hab ich trotzdem 14 Tage Wiederrufsrecht?