Auto auf Mutter ummelden
Hallo,
ich habe mir ein neues Auto gekauft und möchte meiner Mutter mein altes Auto schenken.
Sie wohnt in Erfurt und fährt schon mein altes Auto, allerdings noch mit Münchner Kennzeichen und wir möchten es jetzt ummelden. Auch weil in Erfurt die KFZ-Haftpflicht etwas günstiger ist. Ich kann die nächsten Wochen nicht persönlich erscheinen, also schicke ich ihr den Fahrzeugbrief und müsste ihr noch eine Art Vollmacht ausstellen, dass sie das Fahrzeug auf ihren Namen zulassen darf und es in ihren Besitz übergeht.
Habt ihr Vorlagen oder Tipps was in der Vollmacht drin stehen muss, da ich nicht persönlich bei der KFZ-Zulassungsstelle in Erfurt erscheinen kann?
Danke schonmal ;)
6 Antworten
Hey janeiro82,
also zum Abmelden benötigt man keine Vollmacht! Und da sie das alte Auto auf sich selbst zuläßt, wird auch hier keine Vollmacht benötigt!
... dass sie das Fahrzeug auf ihren Namen zulassen darf und es in ihren Besitz übergeht.
Damit hat die Zulassungsstelle jetzt aber überhaupt nichts damit zu tun! Dies müßt ihr beide untereinander regeln: entweder Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag! Für die Zulassung wird kein Kaufvertrag benötigt!
Habt ihr Vorlagen oder Tipps was in der Vollmacht drin stehen muss, da ich nicht persönlich bei der KFZ-Zulassungsstelle in Erfurt erscheinen kann?
Du mußt nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen - dies kann alles die Mutter selbst ohne Vollmachten erledigen!!!
Gruß siola55
Sie braucht keine Vollmacht, nur die Papiere und eine Doppelkarte der Versicherung ihrer Wahl.
... du meinst wohl die eVB-Nr. des Versicherers - die Doppelkarte gibt es bereits seit 2008 nicht mehr!!!
Wichtig ist in diesem Fall ein KV, der auch über 1€ lauten kann, den muss sie vorlegen und auf keinen Fall die eVB-Nummer vergessen!!
steht alles online bei der zulsasungsstelle
Keine Vollmacht, sondern einen Kaufvertrag. Du verkaufst das Auto für 1€ an deine Mutter, schickst ihr die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2, dann bist du raus.
Deine Mutter sucht sich eine Versicherungsgesellschaft, läßt sich eine elektronische Versicherungsbestätigung erstellen und nimmt diese Nummer mit zur Zulassungsstelle. Dann meldet sie das Fahrzeug auf ihren Namen an.
Gleichzeitig meldet sie es unter deinem Namen ab. Du bekommst Erstattung Steuer/Versicherungsprämie und deine Ma zahlt neu Steuer und Versicherungsprämie auf ihren Namen.
Keine Vollmacht, sondern einen Kaufvertrag.
Weder noch, lieber BenniXYZ!
Für eine Zulassung war noch nie ein Kaufvertrag erforderlich! Und das mit der nicht erforderlichen Vollmacht hast du ja schon richtig erkannt!
Gruß siola55