Ausbildung nach mündlicher Prüfung beenden, trotz nicht bestehen?
Ich habe in ca. 3 wochen meine schriftliche abschlussprüfung zur kauffrau für büromanagement. wenige wochen danach ist die mündliche prüfung und mit ablegen dieser endet ja der ausbildungsvertrag, egal welches datum eigentlich im vertrag der firma stand.
ich habe auch vor es so zu machen und keinen tag länger in diesem furchtbaren betrieb zu bleiben. was wäre aber wenn ich die prüfung nicht bestehe? ich möchte trotzdem das verhältnis nicht bis zur nachholprüfung verlängern, aber dann als externer prüfling teilnehmen.
ist dies so möglich wenn ich nach der mündlichen prüfung nicht mehr in den betrieb gehe?
1 Antwort
ist dies so möglich wenn ich nach der mündlichen prüfung nicht mehr in den betrieb gehe?
Nein. Siehe BBiG:
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer.
Die Ausnahme ist:
Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Dann zur nächsten Teilfrage:
ich möchte trotzdem das verhältnis nicht bis zur nachholprüfung verlängern,
Musst du auch nicht, denn die Verlängerung kommt nur zustande, wenn du es beantragst.
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Tja, letzte Teilfrage:
aber dann als externer prüfling teilnehmen.
Das solltest du mit deiner zuständige IHK klären.
Zitierter Paragraph: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html