Ausbildung nach mündlicher Prüfung beenden, trotz nicht bestehen?

1 Antwort

ist dies so möglich wenn ich nach der mündlichen prüfung nicht mehr in den betrieb gehe?

Nein. Siehe BBiG:

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer.

Die Ausnahme ist:

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Dann zur nächsten Teilfrage:

ich möchte trotzdem das verhältnis nicht bis zur nachholprüfung verlängern,

Musst du auch nicht, denn die Verlängerung kommt nur zustande, wenn du es beantragst.

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Tja, letzte Teilfrage:

aber dann als externer prüfling teilnehmen.

Das solltest du mit deiner zuständige IHK klären.

Zitierter Paragraph: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html