Ausbildung kündigen Arbeitslosengeld?

2 Antworten

In solchen Fällen sollte diese Person VOR der Kündigung unbedingt schon Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen, dort den Fall schildern (im Idealfall direkt mit ärztlichen Bescheinigungen über die Problematik) und sich das "Okay" von dort holen. Die Sachbearbeiter haben da durchaus einen Ermessensspielraum, wenn es darum geht, Sperren zu verhängen - oder sie eben auch nicht auszusprechen. Und diese Entscheidung fällt halt sehr viel wahrscheinlicher positiv aus, wenn man dort nicht erst auftaucht, nachdem man schon Nägel mit Köpfen gemacht hat...

Allerdings würde ich einem Auszubildenden durchaus empfehlen, erst mal mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen und mit diesem nach einer Lösung zu suchen. Nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber greift ja ohnehin das Krankengeld der Krankenkasse, auch bei Azubis. Sprich, ein längerer Ausfall ist für den Arbeitgeber nicht mit unglaublich hohen Kosten verbunden. Und der Azubi kann diese Zeit nutzen, um die Probleme in den Griff zu kriegen und danach wieder in die Ausbildung einsteigen. Ja, die verpasste Zeit muss wahrscheinlich dann hinten dran gehangen werden. Aber das geht ja immer noch schneller als der komplett neue Beginn einer Ausbildung, oder?

Wenn diese Gründe während der Ausbildung gekündigt werden, handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung. Da diese Kündigung fristlos ist, bekommt man 3 Monate kein Hartz IV.

Familiengerd  18.06.2020, 17:11

Wo steht hier etwas von einer fristlosen Kündigung?

Und bei "Hartz IV" gibt es keine dreimonatige Sperre, sondern allenfalls eine Sanktion in Form einer Kürzung!

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Anson12  18.06.2020, 17:35
@Familiengerd

Fristlose Kündigung ist auch durch Krankheit oder psychische Probleme möglich. Du weißt schon, dass fristlose Kündigung auch Konsenquenzen geben wird. Und Sperre für Hartz 4 gehört ebenfalls dazu.

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Familiengerd  18.06.2020, 17:41
@Anson12
Fristlose Kündigung ist auch durch Krankheit oder psychische Probleme möglich.

Nein! In aller Regel rechtfertigt das keine fristlose Kündigung.

Wer physisch oder psychisch krank ist, kann sich vom Arzt seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen und ordentlich kündigen.

Und Sperre für Hartz 4 gehört ebenfalls dazu.

Nein!

Und nochmals: Bei Hartz IV gibt es keine Sperre, sondern nur Sanktionen bis 30 % (von ganz besondern, eng gefassten Ausnahmen abgesehen, von denen hier aber nciht die Rede sein kann).

Eine Sperre ist nur beim Arbeitslosengeld 1 vorgesehen.

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