Ausbildung gekündigt worden?

3 Antworten

Mahn sie schriftlich 2 mal ab 2 wochen abstand , Formulare findest im inet , und beim 2 mal schreibst du wenn im 2 wochen das geld nicht da ist holst dir nen gerichtlichen Vollstreckungs bescheid .

Mach ea gar nicht rum.

Und ja schlüssel und Chip würd ich auch erst danach geben

Gib deine Sachen zurück und Mahne die dir zustehenden Zahlungen schriftlich an.

Beratung gibt es beim Anwalt oder bei der Gewerkschaft.

Wende dich am besten an einen Anwalt, der kann auch dann dafür sorgen dass du dein restliches Geld bekommst

DerCaveman  13.04.2024, 09:40

Beim Arbeitsgericht braucht man keinen Anwalt. Nimmt man sich aber doch einen, muss man den in der erste Instanz auch dann selbst bezahlen, wenn man das Verfahren gewinnt.

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