Ausbildung Gehalt Altenpflege

10 Antworten

Altenpflegeassistenten/ Helfer bekommen, meines Wissens nach, kein Ausbildungsgehalt.

Ich habe vor meiner dreijährigen Ausbildung die Altenpflegehelferausbildung absolviert und nicht einen Cent bekommen.

docimod  05.08.2010, 00:04

"Ich habe vor meiner dreijährigen Ausbildung die Altenpflegehelferausbildung absolviert und nicht einen Cent bekommen."

Wenn dem so war, dann würde mich mal interessieren wovon du deinen Lebensunterhalt wärend dieser Zeit bestritten hast?

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babypuppe  05.08.2010, 13:53
@docimod

Das kannst du ruhig glauben!

Ich hatte einen Nebenjob (abends beim Pizzaservice) und mein damaliger Freund bekam BAföG, sodass wir uns Miete und anfallende Kosten geteilt haben. Außerdem hatten wir jeweils das Kindergeld.

Diese Zeit war nicht leicht und wir mussten viele Abstriche machen, aber es ging.

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Die Frage ist zwar schon etwas älter aber ich beantworte sie trotzdem mal kurz. :)

Also ich bekomme in der Ausbildung zur Altenpflegerin (nicht Altenpflegehelferin) im ersten Lehrjahr 550 €, im zweiten 650 € und im dritten 750 €. Zudem gibt es Zuschläge, wenn man an Feiertagen oder am Wochenende arbeitet.

Ich wohne in Niedersachsen und von wegen, man soll das verhandeln. Ihr wisst schon, dass es sich um eine festgelegte Ausbildungsvergütung handelt, da ist nicht viel mit verhandeln. Trotzdem bin ich mir ziemlich sicher, dass das Gehalt je nach Arbeitgeber nochmal ein kleines bischen unterschiedlich festgelegt wird.

Das Berufsbild Altenpflegehelfer/in Ausgebildete Altenpflegekräfte finden eine Vielzahl von Arbeitsfeldern, vor allem in Einrichtungen der stationären, teilstationären und offenen Altenhilfe, sowie im ambulanten Pflegedienst, z.B.

  • Altenpflegeheime

  • Altenheime/Altenwohnheime

  • Betreutes Wohnen/Privatpflege

  • Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

  • Ambulante Dienste

Die Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in in Vollzeitform dauert ein Jahr. Eine Ausbildung in Teilzeitform wird bei Bedarf angeboten. um Abschluss findet eine Prüfung statt. Wer die Prüfung besteht und nachweist, dass er die Gesamtstunden, die in der Stundentafel für die praktische Ausbildung ausgebracht sind, absolviert hat, darf die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in“ führen. Bei einem Prüfungsergebnis mit der Durchschnittsnote 2,5 oder besser besteht die Möglichkeit, auf Antrag in das 2. Ausbildungsjahr der Ausbildung zum/zur staatlich ankannten Altenpfleger/in übernommen zu werden.

Ausbildungsvergütung

Der/die Altenpflegehelfer/in erhält von den praktischen Ausbildungsstätten eine Ausbildungsvergütung. Diese beträgt zurzeit über 700,- Euro. Die Schule ist für die Ausbildungsvergütung nicht zuständig. Eine Förderung durch die Arbeitsagentur/das Landratsamt ist zu prüfen.

Quelle: Institut für Soziale Berufe

Gruß docimod

Waaas? Was werden denn hier für Gehälter angegeben? Also wohne in Niedersachsen und habe soeben die 1jährige Ausbildung hinter mir. Ich habe NULL bekommen. Nun bin ich in der 3jährigen und verdiene mejr als 630 Euro im ersten Lehrjahr, und ich bin noch GUTVERDIENERIN damit! In meinem Heim gibt es Azubis, die noch im ersten Jahr knapp 300 bekoommen hatten, geändert hat sich das Gehalt durch das Bundeseinheitliche Altenpflegegesetzt, das ein Mindestlohn in der Ausbildung veranschlagt - keine Schule darf mehr unterschreiben, wenn ein Heim weniger als 630 Euro zahlt. Mein Heim zahlt freiwillig sogar etwas mehr - Ausnahmefall!!!

Habe während meiner Ausbildung brutto im ersten Jahr 955 2. Jahr 1050 und 3.jahr 1120 Euro bekommen. in Baden-Württemberg ist das völlig normal, die meisten in der schule haben das selbe bekommen. War bei einem privaten pflegedienst und hab nach einem Jahr die Prüfung für den Helfer gemacht und danach weiter zum 3 jährigen.