Ausbildung Alltagsbegleiter

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hallöchen.die berufsbezeichnung zum alltagsbegleiter gibt es erst seit juli 2009 seit dem das plegeergänzungsgesetz in kraft getreten ist..d,h..das pflegeeinrichtungen ab 25 demeziell erkrankte einen alltagsbegleiter einstellen,der aber von den pflegekassen und nicht vom pflegeheim bezahlt wird..es gibt unterschiedliche weiterbildungsstätten..frag mal bei einer reha beratung ,arbeitsamt oder googeln..find es aber schon wichtig,wenigstens einen umschulung o.weiterbildung die ein halbes jahr läuft angemessen,um etwas über das thema DEMENT zuerfahren + das ein praktikum in einer Einrichtung beeinhaltet.!!!

Einen Tausender - gibt's auch in Berlin im sozialen Bereich!

Maultier 
Fragesteller
 30.08.2009, 23:00

von der Eifel ist es aber etwas weit nach Berlin

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Erst einmal: es gibt KEINE Betreuungsfachkraft. Wer diese 87b/45a "Qualifizierung " hinter sich gebracht hat, hat EINE Berufsausbildung genossen. Es ist eine Hilfskraft und wird dementsprechend bezahlt. Da die Betreuungskräfte nach § 87b und oder 45a SGB XI Hilfskräfte sind, wirst du mit maximal 10-11€/h rechnen können Das Betreuungsgeld ist keine Barauszahlung ( Siehe 45 GB XI) sondern eine Erstattungsleistung und kann nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen mit einer Abtretungserklärung direkt mit der Kasse abgerechnet werden. Üblicherweise muss der PD die Rechnung an den pflegebedürftigen stellen, der zahlt an den PD. Der Pflegebedürftige reicht dann die Rechnung des PD's an die Kasse zur Rückerstattung ein. Du könntest deine Leistungen nur privat in Rechnung stellen, es sei denn du hast eine Zulassung als Einzelpflegekraft mit den Kassen abgeschlossen. Aber bedenke bitte: kaum 5 % der Pflegebedürftigen nehmen Betreuungsleistungen in Anspruch und du müsstest mind. 20-25€ die Stunde verlangen, denn du hast alle Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen und deine Betriebskosten selbst zu tragen. Mein Tipp, lass die Finger davon, das wird ein Tod geborenes Kind.