Aufsichtspflicht?

4 Antworten

Grundsätzlich lag die Aufsichtspflicht bei Festen der Einrichtung, gleich welcher Art, ob Sommerfest, Weihnachtsfeier oder auch bei Laternenumzügen bei den Eltern.

Diese Information wurde auch immer während der Feste sichtbar ausgehängt.

Das kommt darauf an, ob es eine Veranstaltung des Kindergartens ist oder nicht. Selbst wenn dann ist die Frage ob eine Übertragung der Verantwortung überhaupt statt gefunden hat.

Also muss mir gerade einen Lernzettel für die Schule schreiben und ich denke mal wir sollen klare Antworten geben. Also entweder Erzieher oder Eltern, beide kann ich mir nicht vorstellen, dass die Antwort korrekt wäre 🤔


EmelyEinhorn  22.03.2023, 22:16

Es handhabt jede Einrichtung für sich. Meistens ist es so, dass bei solchen Festen die Aufsichtspflicht bei den Eltern liegt, was auch in den Elternbriefen kommuniziert wird. Es kann aber sein, dass eine Einrichtung Es so macht, dass die Kinder vornedran mit den Erziehern laufen und die Eltern hinterher, dann haben die Erzieher die Aufsichtspflicht. Das machen aber kaum noch Einrichtungen so. Sind die Eltern anwesend, haben sie die Aufsichtspflicht.

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Wenn die Elter als Begleitung dabei sind, schauen natürlich die Eltern auf das eigene Kind.